Bei der Betreuung der ihm zugewiesenen Patienten ist der (die) Studierende insbesondere für folgende Tätigkeiten vorzusehen:
- Erhebung der Anamnese und des körperlichen Status seiner (ihrer) Patienten
- Diskussion der erhobenen Untersuchungsbefunde
- Durchführung der Visiten
- Führung der Krankenakte
- Erstellung des Diagnose- und Therapieplans
- Teilnahme an allen vorgesehenen funktionsdiagnostischen Maßnahmen
- Assistenz bei Operationen und invasiven Eingriffen
- Vorstellung der Patienten bei Ober- oder Chefarztvisiten
- Besprechung der pflegerischen und sozialfürsorglichen Maßnahmen mit dem entsprechenden Personal
- Gesprächsführung mit dem Patienten und seinen Angehörigen
- Erstellen und Mitunterzeichnen des Arztbriefes.
- der (die) Studierende an den im Stationsalltag üblichen Besprechungen (Stationsbesprechungen, Röntgenbesprechungen, pathologisch-anatomischen Demonstrationen, klinisch-pathologischen Konferenzen) teilnehmender
- (die) Studierende in alle Entscheidungen einbezogen werden, die von ihm (ihr) betreute Patienten betreffen
- die Einteilung für eine Tätigkeit im Operationssaal und auf der Intensivstation der Vermittlung eines Überblickes über das Geschehen während der Operation und auf der Intensivstation dienen
- die Ausbildungsmöglichkeit im Rettungsdienst ausgeschöpft werden.
Zur Sicherung der patienten- und problemorientierten Arbeit sind von jedem Studierenden während des Chirurgischen Tertials 8 Patienten eigenständig zu bearbeiten. Die Auswahl der Patienten erfolgt anhand der fachspezifischen Diagnosenliste, wobei aus jeder Diagnosengruppe mindestens ein Patient zu bearbeiten ist. Die eigenständige ärztliche Tätigkeit ist bei diesen Fällen schriftlich zu dokumentieren.