Seit Januar gilt das Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK-Reformgesetz). Es sieht unter anderem Strafzahlungen ab 300 Euro pro Fall vor, sollte eine Klinik einen Patienten nicht gemäß der vorgesehenen Liegedauer entlassen. Zur Erklärung: Der MDK prüft die Krankenhausrechnungen und behält bei Unregelmäßigkeiten einen Teil der Kosten ein. So auch, wenn ein Patient vermeintlich „zu lange“ in der Klinik lag. „Die Überprüfung des MDK führt regelmäßig zu Erlösverlusten, da die Kassen meist nur die Verweildauer bis zu dem Moment zahlen, an dem die Patienten theoretisch entlassbar wären“, sagt Dr. Christoph Hoppenheit. Dass jetzt zusätzlich zu diesen Einbußen Strafzahlungen fällig werden, obwohl die Häuser aus ihrer sozialen Verantwortung heraus nicht in ungeklärte Pflegesituationen entlassen können, empfindet der Kaufmännische Direktor des UKM (Universitätsklinikum Münster) als „hochgradig ungerecht“. Der Leiter des Geschäftsbereichs Medizinisches Management am UKM, Dr. Jörg Oberfeld, erläutert: „Es gibt in Deutschland zu wenige Reha-Plätze und der ambulante Pflegemarkt nimmt kaum noch neue Patienten auf. Es kann nicht sein, dass wir für einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren Patienten bestraft werden.“
Wird also das Problem der fehlenden Pflegekräfte am Markt auf die Kliniken abgewälzt? „Ja“, findet Jürgen Dibowski, dessen Mutter nach einer Tumoroperation seit drei Wochen im UKM liegt. Weil die 90-Jährige noch eine Vakuum-Pumpe tragen muss, bis die OP-Wunde abgeheilt ist, warten sie und ihr Sohn nun auf einen Kurzzeitpflegeplatz, der die Nachsorge übernimmt. Überall in der Umgebung habe er in der vergangenen Woche für seine Mutter einen solchen Kurzzeitpflegeplatz angefragt – überall habe er nur Absagen bekommen. „Die Pflegeheime sind einfach überfüllt. Im Moment sieht es also so aus, als ob meine Mutter hier liegen bleiben muss, bis die Behandlung vollkommen abgeschlossen ist und sie zu uns nach Hause kann“, so Diboski.
Kein Einzelfall, betont Ulrich Kurlemann, Leiter des UKM Sozialdienstes. Er und sein Team kämpfen täglich dafür, eine individuelle Anschlussversorgung für die Patienten aus dem UKM sicherzustellen. „Dabei stoßen wir zunehmend an unsere Grenzen, weil Versorgung in der Kurzzeitpflege, durch häusliche Krankenpflege oder auch im Bereich Rehabilitation immer häufiger nicht passend und zeitnah zur Verfügung stehen“ so Kurlemann. „Die Familien bringt diese Situation in Bedrängnis und sie empfinden sie zum Teil als äußerst belastend, weil natürlich niemand länger in der Klinik bleiben möchte als nötig.“
Dr. Christoph Hoppenheit hat die drohenden Strafzahlungen für das UKM hochgerechnet: „Uns drohen pro Jahr zwei Millionen Euro an zusätzlichen Kosten. So werden Kliniken weiter in die finanzielle Schieflage gebracht. Wir kritisieren nicht die Abrechnungsprüfung. Aber wenn eine Verlegung nicht möglich ist, muss es für unseren geleisteten Aufwand zumindest eine Vergütung geben und nicht noch eine Strafzahlung oben drauf.“