Lungenkrebs früh erkennen – gemeinsam gut versorgen
Hausärzt*innen und weitere zuweisungsberechtigte Ärzt*innen spielen eine zentrale Rolle beim Lungenkrebsscreening: Sie identifizieren Menschen, die für die Früherkennung infrage kommen, prüfen die Teilnahmevoraussetzungen und informieren über Nutzen und mögliche Risiken.
In der Münsterlandinitiative Lungenkrebsscreening arbeiten UKM, SFH, Clemenshospital Münster und Mathias Medizin mit niedergelassenen Ärzt*innen und radiologischen Praxen zusammen. Eine gemeinsame digitale Plattform vernetzt die Beteiligten und unterstützt den gesamten Prozess – von der Aufnahme in das Screening über die Koordination der Untersuchung und Befundübermittlung bis hin zur weiteren Abklärung auffälliger Befunde.
Wer kann zum Lungenkrebsscreening zuweisen?
Die Zuweisung zur Niedrigdosis-CT kann durch entsprechend qualifizierte Fachärzt*innen für
- Allgemeinmedizin,
- Innere Medizin oder
- Arbeitsmedizin
erfolgen. Voraussetzung ist darüber hinaus der Nachweis einer spezifischen Fortbildung zur Lungenkrebsfrüherkennung.
Als zuweisende Ärztin oder zuweisender Arzt prüfen Sie, ob die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt sind, und klären über Nutzen, Risiken und mögliche Folgen des Screenings auf.
So funktioniert die Zuweisung
Für das Lungenkrebsscreening im Münsterland steht eine gemeinsame digitale Plattform zur Verfügung. Über diese können Teilnehmende in das Screening aufgenommen und die weiteren Schritte digital koordiniert werden.
Als Zuweisende können Sie darüber unter anderem den aktuellen Status und die Befunde der von Ihnen angemeldeten Teilnehmenden einsehen. Die Nutzung der Plattform ist kostenfrei.
Für den Zugang benötigen Sie lediglich eine Internetverbindung sowie ein persönliches Smartphone für die Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Registrierung für die Münsterlandinitiative
Wenn Sie als Zuweisende am Lungenkrebsscreening der Münsterlandinitiative teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an: muensterlandinitiative-lungenkrebs(at)ukmuenster.de
Für die Registrierung werden derzeit folgende Angaben benötigt:
- Ihr Vor- und Nachname sowie ggf. akademischer Titel
- Name und Anschrift der Praxis
- Persönliche E-Mailadresse
- Persönliche Mobiltelefonnummer für die Zwei-Faktor-Authentifizierung
- Nachweis der erforderlichen Fortbildung zur Lungenkrebsfrüherkennung
Nach Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie die Zugangsdaten und weitere Informationen zur Nutzung der Plattform.
Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen zum Lungenkrebsscreening finden Sie hier:
Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung
Beschluss des G-BA: Versicherteninformation zur Lungenkrebsfrüherkennung
Westfälisches Lungenkrebszentrum UKM – SFH
Beteiligte Einrichtungen am UKM:
Medizinische Klinik A | Hämatologie, Hämostaseologie, Onkologie und Pneumologie
Klinik für Herz- und Thoraxchirurgie
Klinik für Strahlentherapie - Radioonkologie
Beteiligte Einrichtungen am St. Franziskus-Hospital:
Department für Hämatologie und internistische Onkologie am SFH


