Barrierefreiheit
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Anmelde- und Aufnahmeverfahren

Der Betreuungsumfang umfasst ausschließlich 45 Stunden pro Woche, mit Verpflegung. Eine Stundenbuchung ist nicht möglich.

Die Anmeldung für unsere Kindertagesstätte Niki de Saint Phalle erfolgt in zwei Schritten.

Bitte beachten Sie: Da wir nur vollständige Anmeldungen bei der Vergabe der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze berücksichtigen können, ist es sehr wichtig, dass Sie Ihre Anmeldung/-en über diese beiden Portale tätigen:

Erster Schritt: Kita-Navigator

Melden Sie Ihr Kind/Ihre Kinder bitte zuerst über den Kita-Navigator der Stadt Münster an.

Zweiter Schritt: Kita-Place

Im Anschluss müssen Sie die Anmeldung nochmals über das UKM-eigene Anmeldeportal Kita-Place vornehmen. Eine entsprechende Verlinkung finden Sie im UKM-Intranet und hier.

Wenn Sie Fragen zur Anmeldung haben, melden Sie sich gerne in unserer Kindertagesstätte: telefonisch unter

+49 251 83-55976 oder per Mail an: kita(at)ukmuenster.de

Anmeldefristen zum 01. August eines jeden Jahres

  • Der 31.01. ist bindend für Kinder, die bis zum 30.09. des Vorjahres geboren worden sind.
  • Der 31.03. ist bindend für Kinder, die ab dem 01.10. des Vorjahres geboren worden sind.
  • Zusagen für Betreuungsplätze werden durch den Kita-Navigator verschickt. Die Betreuungsverträge werden im Anschluss per E-Mail an die Familien versandt. Ihnen obliegt zudem die Möglichkeit, den Vertrag auch vor Ort zu unterzeichnen.
  • Lehnen Eltern das Angebot für einen Betreuungsplatz ab, möchten sich aber im nächsten Jahr erneut um einen Kitaplatz bewerben, so muss eine neue Anmeldung für die folgende Vergaberunde erfolgen.
  • Familien, die bis zum 31.07. keinen positiven Bescheid bekommen haben, erhalten seitens des GB Zentrale Dienstleistungen ein Schreiben bzgl. des weiteren Vorgehens.

Vergabe der Betreuungsplätze

Über die Vergabe der Betreuungsplätze entscheidet eine Kommission aus verschiedenen Bereichen des Universitätsklinikums. Dieses Gremium setzt sich zusammen aus: 

  • Leitung des Geschäftsbereichs Personal und Recht
  • Leitung des Geschäftsbereichs Zentrale Dienstleistungen
  • Pflegedirektion
  • Vertreter*in der Med. Fakultät
  • Vertreter*in des wissenschaftlichen Personalrats
  • Vertreter*in des nichtwissenschaftlichen Personalrats
  • Gleichstellungsbeauftragte
  • Leitung der Kindertagesstätte 

Ein*e Vertreter*in des Elternbeirats hat gemäß des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) ein Anwesenheits- und Beratungsrecht

Aufnahmeverfahren

  • Die Leitung der Kita prüft, welche Anzahl an Plätzen für die jeweilige Vergaberunde zur Verfügung stehen. Hierbei richtet sich diese Zahl nach der vorhandenen Gruppenstruktur der Einrichtung, der damit verbundenen Altersstruktur der Kinder, den Vorgaben des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) sowie pädagogischen Aspekten.
  • Alle Anmeldungen werden anhand der im folgenden Verlauf festgelegten Vergabekriterien durch die Leitung der Kita sowie den GB Personal und Recht ausgewertet und in Listen der jeweiligen Alterskategorien sortiert.
  • Die Vergabe der Betreuungsplätze richtet sich nach den zur Verfügung stehenden freien Plätzen sowie dem Ranking der Familien in den verschiedenen Alterskategorien.
  • Geschwisterkinder werden bevorzugt berücksichtigt. Gibt es mehr Anmeldungen als freie Plätze, entscheidet die Punktevergabe. Neu angemeldete Kinder gelten nur als Geschwisterkind, wenn noch mit Beginn ihres Betreuungsvertrages ein weiteres Kind der Familie aktiv in der Kita betreut wird.
  • Der letzte Zeitpunkt für die Berücksichtigung möglicher Punkte im jeweiligen Aufnahmeverfahren bildet der jeweilige Stichtag der Anmeldefrist. Nachträgliche Veränderungen sind im Ranking nicht mehr zu berücksichtigen.
  • Die ausgewertete Liste wird der Kommission nach Ablauf der Anmeldefrist in schriftlicher Form zur Information vorgelegt.
  • Familien, denen kein direkter Platz in der Kita angeboten werden konnte, haben die Möglichkeit über die Warteliste nachträglich einen positiven Bescheid zu erhalten. Hier erhalten Familien mit Geschwisterkindern, denen bisher kein Platz angeboten werden konnte, bevorzugt ein Platzangebot. 
  • Verlassen Kinder während des laufenden Jahreszyklus die Einrichtung, so werden die freien Plätze zunächst je nach Alterskategorie von der Warteliste nachbesetzt. Ist diese leer, so können, wenn vorhanden, auch später eingegangene Bewerbungen von Familien der passenden Alterskategorie durch die Kita berücksichtigt werden und ein Angebot für einen Betreuungsplatz erhalten.
  • Die Kommission trifft sich in unregelmäßigen Abständen oder auf den gesonderten Wunsch eines Mitglieds, um die Vergabekriterien regelmäßig zu hinterfragen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vorzunehmen. 

Vergabekriterien für das Aufnahmeverfahren

Als wichtigstes Aufnahmekriterium gilt die Vorgabe der Gruppenstruktur aus dem KiBiz. Die aktuellen Gruppenformen der Kindertagesstätte sind in der vom Landschaftsverband Westfalen ausgestellten Betriebsgenehmigung verankert. Darüber hinaus müssen die Aufnahmen auf pädagogische Gesichtspunkte geprüft werden und mit dem Konzept der Einrichtung vereinbar sein. 

Die weiteren Kriterien für die Vergabe der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze sind:

  • Alleinerziehend1
  • Arbeitssituation der Eltern2
  • Warteliste3
  • Weibliche Führungskraft4

Die Gewichtung der einzelnen Kriterien kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Bei der Auswertung der eingehenden Anmeldungen sind alle beteiligten Personen dazu verpflichtet, die Kriterien nach bestem Wissen und Gewissen auszuwerten. Gleichzeitig besteht für alle anmeldenden Personen die Pflicht, stets wahrheitsgetreue Angaben zu machen und diese vor der Anmeldung sorgfältig zu prüfen. Anmeldungen mit wissentlichen Falschangaben werden aus dem Anmeldeprozess ausgeschlossen.

Übersicht Vergabekriterien

Kriterium 2 Punkte 3 Punkte 4 Punkte 6 Punkte
Alleinerziehend       Der anmeldende Elternteil ist alleinerziehend.
Arbeitssituation der Eltern Geplante oder aktive Berufstätigkeit von einem Elternteil am UKM, der Med. Fakultät oder einer Tochtergesellschaft Geplante oder aktive Berufstätigkeit von einem Elternteil am UKM, der Med. Fakultät oder einer Tochtergesellschaft und einer weiteren Berufstätigkeit des zweiten Elternteils bei einem anderen Arbeitgeber Geplante oder aktive Berufstätigkeit von beiden Elternteilen am UKM, der Med. Fakultät oder einer Tochtergesellschaft  
Warteliste   Die Familie steht seit einer Vergaberunde auf der Warteliste. Die Familie steht seit zwei Vergaberunden auf der Warteliste. Die Familie steht seit drei Vergaberunden auf der Warteliste.
Weibliche Führungskraft     Ein Elternteil zählt als weibliche (stellvertretende) Führungskraft.  

Nach Beendigung der Anmeldefrist werden folgende Merkmale zur Entscheidungsfindung herangezogen:

1. Geschwisterkind eines Kindes, das bereits einen Platz in der Kita hat

2. Punktevergabe

3. Beide Elternteile am UKM, der Medizinischen Fakultät oder einem Tochterunternehmen tätig

4. Zwillinge

5. Bei Punktegleichstand entscheidet das Losverfahren. Sollte das Verhältnis Jungen/Mädchen in ein großes Ungleichgewicht geraten, kann das Kriterium „Geschlecht“ vorrangig seitens der Kita berücksichtigt werden.

Erläuterung der Vergabekriterien

1 Wenn Elternteile das entsprechende Kreuz im Anmeldeformular gemacht haben, erfolgt eine Prüfung des Auswertungsbogens durch den GB Personal. Hier ist die Steuerklasse entscheidend. Anmeldende Erziehungsberechtigte müssen hierzu entweder in Steuerklasse 2 eingruppiert sein oder in Steuerklasse 1 mit einem Freibetrag von 1,0 für das angemeldete Kind.

2 Es zählen die Angaben im Anmeldeformular sowie die Prüfung der angegebenen Personalnummer/-n und das aktive Arbeitsverhältnis durch den Geschäftsbereich Personal. Einen Anspruch auf Punkte haben Berufstätige, die in einem aktiven Arbeitsverhältnis bis spätestens zum Ende des Jahres, in welchem der Betreuungsplatz in Anspruch genommen wird, stehen. 

3 Die Punkte für Warteliste erhalten Familien, welche bei der letzten oder den letzten Vergaberunden nicht berücksichtigt werden konnten. Wird ein zugesagter Betreuungsplatz von den Eltern abgelehnt, so muss eine Neuanmeldung erfolgen und es können keine Punkte für die Warteliste vergeben werden. 

4 Eine entsprechende Führungsverantwortung muss durch das zuständige Vorstandsmitglied bescheinigt werden. Das Schreiben muss nur einmalig eingereicht werden, eine Erneuerung ist nicht notwendig. Hier finden Sie das Formular.

Sonstiges

Gastärztinnen/Gastärzte
Diese haben keinen grundsätzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagesstätte. Im Einzelfall können ihnen jedoch je nach Verfügbarkeit vakante Plätze angeboten werden.

Berechtigung Mitarbeitende “Max-Planck-Institut”
Anmeldeberechtigt sind lediglich die Mitarbeitenden, welche im System des Geschäftsbereich Personal und Recht eingepflegt sind.

Belobigungsschreiben
Etwaige Belobigungs- oder Dringlichkeitsschreiben haben keinerlei Einfluss auf die Vergabe der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze. Gleiches gilt für ergänzende schriftliche Bewerbungsschreiben oder Fotos der Kinder.