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Anmelde- und Aufnahmeverfahren

Der Betreuungsumfang umfasst ausschließlich 45 Stunden pro Woche, mit Verpflegung. Eine Stundenbuchung ist nicht möglich.

Die Anmeldung für unsere Kindertagesstätte Niki de Saint Phalle erfolgt in zwei Schritten.

Bitte beachten Sie: Da wir nur vollständige Anmeldungen bei der Vergabe der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze berücksichtigen können, ist es sehr wichtig, dass Sie Ihre Anmeldung/-en über diese beiden Portale tätigen:

 

 

  • 1
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  • Zweiter Schritt: Kita-Place

  • Der 31.01. ist bindend für Kinder, die bis zum 30.09. des Vorjahres geboren worden sind.
  • Der 31.03. ist bindend für Kinder, die ab dem 01.10. des Vorjahres geboren worden sind.
  • Zusagen für Betreuungsplätze werden ausschließlich in schriftlicher Form (postalisch oder per E-Mail) erteilt und mit zwei Exemplaren des Betreuungsvertrages verschickt.
  • Absagen erhalten die Familien ebenfalls ausschließlich in schriftlicher Form. Mit gleicher Post erhalten sie ein Formular, welches sie bei fortbestehendem Interesse an einem Betreuungsplatz in der Kindertagesstätte zurückschicken können, um die Anmeldung weiter aufrechtzuerhalten.
  • Lehnen Eltern das Angebot für einen Betreuungsplatz ab, möchten sich aber im nächsten Jahr erneut um einen Kitaplatz bewerben, so muss eine neue Anmeldung für die folgende Vergaberunde erfolgen.

Der Aufnahmetermin zum 01. November soll einen frühzeitigen Wiedereinstieg für die Familien ermöglichen, deren Kinder in der Zeit vom 01. April bis zum 30. Juni des Aufnahmejahres geboren wurden.

Alle Familien, deren Kinder im Zeitraum vom 01. Oktober des Vorjahres bis zum 31.03. des Aufnahmejahres (U1) geboren worden sind und eine Absage zum 01. August erhalten haben, bilden für dieses Anmeldedatum die Warteliste und können bei fehlenden Bewerbungen noch einen Betreuungsplatz erhalten. Der Rückmeldezettel, welcher der Absage der Verwaltung beigefügt wird, muss hierzu bis zum 30. Juni in der Kindertagesstätte eingegangen sein.

Familien, die eine Zusage zum 01. August erhalten und den Platz nicht angenommen haben, müssen ihr Kind neu anmelden und haben keine Möglichkeit, über die Warteliste ein Betreuungsangebot für ihr Kind zum 01. November in der Kindertagesstätte zu erhalten.

Wenn Sie Fragen zur Anmeldung haben, melden Sie sich gerne in unserer Kindertagesstätte: telefonisch unter

+49 251 83-55976 oder per Mail an: kita@ukmuenster.de

Vergabe der Betreuungsplätze

Über die Vergabe der Betreuungsplätze entscheidet eine Kommission aus verschiedenen Bereichen des Universitätsklinikums. Dieses Gremium setzt sich aus diesen stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:

  • Leitung des Geschäftsbereichs Personal
  • Leitung des Geschäftsbereichs Zentrale Dienstleistungen
  • Pflegedirektion
  • Vertreter*innen der Universität Münster
  • Vertreter*innen des wissenschaftlichen Personalrats
  • Vertreter*innen des nichtwissenschaftlichen Personalrats
  • Leitung der Kindertagesstätte

Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Elternbeirats hat gemäß des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) ein Anwesenheits- und Beratungsrecht.

  • Die Leitung der Kindertagesstätte prüft, welche Anzahl an Plätzen für die jeweilige Vergaberunde zur Verfügung steht. Diese Zahl richtet sich nach der vorhandenen Gruppenstruktur der Einrichtung, der damit verbundenen Altersstruktur der Kinder, den Vorgaben des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) und nach pädagogischen Aspekten.
  • Alle Anmeldungen werden anhand der im folgenden Verlauf festgelegten Vergabekriterien durch die Leitung der Kindertagesstätte sowie den GB Personal ausgewertet und in Listen der jeweiligen Alterskategorien sortiert.
  • Die Vergabe der Betreuungsplätze richtet sich nach den zur Verfügung stehenden freien Plätzen sowie dem Ranking der Familien in den verschiedenen Alterskategorien.
  • Der letzte Zeitpunkt für die Berücksichtigung möglicher Punkte im jeweiligen Aufnahmeverfahren bildet der jeweilige Stichtag der Anmeldefrist. Nachträgliche Veränderungen sind im Ranking nicht mehr zu berücksichtigen.
  • Die ausgewertete Liste wird der Kommission nach Ablauf der Anmeldefrist in schriftlicher Form vorgelegt. Einwände können innerhalb einer vorgegebenen Frist geäußert werden. Sofern alle strittigen Punkte ausgeräumt werden konnten und/oder keine Einwände geäußert wurden, erfolgt die Vergabe der Betreuungsplatze anhand der vorliegenden Liste.
  • Familien, denen kein Platz in der Kindertagesstätte angeboten werden konnte, haben die Möglichkeit, über die Warteliste nachträglich einen positiven Bescheid zu erhalten und können zudem ihre Anmeldung aufrechterhalten, indem sie das entsprechende Formular für die kommende Vergaberunde zurücksenden.
  • Verlassen Kinder während des laufenden Jahreszyklus die Einrichtung, so werden die freien Plätze zunächst je nach Alterskategorie von der Warteliste nachbesetzt. Ist diese leer, so können auch später eingegangene Bewerbungen von Familien der passenden Alterskategorie durch die Kindertagesstätte berücksichtigt werden und ein Angebot für einen Betreuungsplatz erhalten.
  • Die Kommission trifft sich in unregelmäßigen Abständen oder auf gesonderten Wunsch eines Mitgliedes, um die Vergabekriterien regelmäßig zu hinterfragen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Als wichtigstes Aufnahmekriterium gilt die Vorgabe der Gruppenstruktur aus dem KiBiz. Die aktuellen Gruppenformen der Kindertagesstätte sind in der vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe ausgestellten Betriebsgenehmigung verankert. Darüber hinaus müssen die Aufnahmen auf pädagogische Gesichtspunkte geprüft werden und mit dem Konzept der Einrichtung vereinbar sein. Die weiteren Kriterien für die Vergabe der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze sind:

  • Alleinerziehend 1
  • Arbeitssituation der Eltern 2
  • Geschwisterkind
  • Warteliste 3
  • Randzeiten 4
  • Wiedereinstieg 5
  • Weibliche Führungskraft 6

Die Gewichtung der einzelnen Kriterien kann der folgenden Übersicht entnommen werden. Bei der Auswertung der eingehenden Anmeldungen sind alle beteiligten Personen dazu verpflichtet, die Kriterien nach bestem Wissen und Gewissen auszuwerten. Gleichzeitig besteht für alle anmeldenden Personen die Pflicht, stets wahrheitsgetreue Angaben zu machen und diese vor der Anmeldung sorgfältig zu prüfen. Anmeldungen mit wissentlichen Falschangaben werden aus dem Anmeldeprozess ausgeschlossen.

Bei Punktgleichheit werden folgende Merkmale zur Entscheidungsfindung herangezogen:
1. Geschwisterkind von einem Kind, das bereits einen Platz in der Kindertagesstätte hat
2. Beide Elternteile am UKM/der Medizinischen Fakultät tätig
3. Eingangsdatum der Anmeldung in der Kindertagesstätte

1 Wenn Elternteile das entsprechende Kreuz im Anmeldeformular gemacht haben, erfolgt eine Prüfung des Auswertungsbogens durch den GB Personal. Hier ist die Steuerklasse entscheidend. Anmeldende Erziehungsberechtigte müssen hierzu entweder in Steuerklasse 2 eingruppiert sein oder in Steuerklasse 1 mit einem Freibetrag von 1,0 für das angemeldete Kind.
2 Es zählen die Angaben im Anmeldeformular sowie die Prüfung der angegebenen Personalnummer/-n durch den Geschäftsbereich Personal.
3 Die Punkte für Warteliste erhalten Familien, die bei der letzten oder den letzten Vergaberunden nicht berücksichtigt werden konnten und die entsprechende Anmeldung aufrechterhalten haben. Wird ein zugesagter Betreuungsplatz von den Eltern abgelehnt, so muss eine Neuanmeldung erfolgen und es können keine Punkte für die Warteliste vergeben werden.
4 Punkte für Randzeiten können nur für Beschäftige des UKM, der Tochtergesellschaften oder der Universität Münster berücksichtigt werden. Hierzu ist ein schriftlicher, von der vorgesetzten Person unterschriebener Nachweis über die Arbeit in Randzeiten einzureichen, der bei der Punktevergabe durch den GB Personal auf Plausibilität geprüft wird. Einen Anspruch auf die Punkte für Randzeiten haben Personen, die vor 07:00 Uhr oder nach 18:00 Uhr in Schicht- oder Wechselschichten arbeiten. Mitarbeitende in Ruf- und Bereitschaftsdiensten erhalten weniger Punkte.
5 Einen Anspruch auf Punkte für den Wiedereinstieg haben Familien, bei denen mindestens ein Elternteil nach der Elternzeit in den Dienst am UKM, der Universität Münster oder einer Tochtergesellschaft zurückkehrt. Um die entsprechenden Punkte zu erhalten, muss die Elternzeit des zu berücksichtigenden Elternteils mindestens 6 Monate am Stück betragen (bei Müttern können bis zu drei Monate Mutterschutz mit eingerechnet werden). Zudem muss der Wiedereinstieg spätestens bis zum Ende des Jahres erfolgen, in dem der Betreuungsplatz in Anspruch genommen wird. Bei einer Aufnahme des Kindes zum 1. November oder später verlängert sich diese Frist bis zum 30. April des Folgejahres. Des Weiteren kann dieses Kriterium nur berücksichtigt werden, wenn der geplante Wiedereinstieg bis zum Ende der Anmeldefrist beim Geschäftsbereich Personal hinterlegt worden ist und das Elternteil bereits vor der Elternzeit am UKM angestellt war.
6 Als Führungskräfte zählen Mitarbeiterinnen und ihre Stellvertreterinnen mit mindestens zwei direkt unterstellten Personen und/oder einer Stabsstellenleitung, Wissenschaftlerinnen die ein eigenes Projekt oder einen DFG-Antrag leiten oder nachweisbar auf dem Weg zur Habilitation sind (mindestens 1/3 der Habilitationskriterien müssen erfüllt sein) und Oberärztinnen (Ä13) mit Personalverantwortung. Eine entsprechende Prüfung erfolgt durch den Geschäftsbereich Personal.

Kriterium 2 Punkte 3 Punkte 4 Punkte 6 Punkte
Alleinerziehend       Der anmeldende Elternteil ist alleinerziehend
Arbeitssituation der Eltern Beide Eltern sind berufstätig.   Beide Elternteile sind am UKM, der Universität Münster oder bei einer Tochtergesellschaft tätig.  
Gschwisterkind       Kind ist und bleibt Geschwisterkind im folgenden Kita-Jahr.
Warteliste   Die Familie steht seit einer Vergaberunde auf der Warteliste. Die Familie steht seit zwei Vergaberunden auf der Warteliste. Die Familie steht seit drei Vergaberunden auf der Warteliste.
Randzeiten Mindestens ein Elternteil arbeitet im Ruf- oder Bereitschaftsdienst. Ein Elternteil am UKM arbeitet in Randzeiten in Schicht- oder Wechselschichtdiensten.   Beide Elternteile arbeiten in Randzeiten am UKM in Schicht- oder Wechselschichtdiensten.
Wiedereinstieg   Ein Elternteil kehrt nach einer Elternzeit von mindestens 6 Monaten zurück in den Dienst am UKM, der Universität Münster oder einer Tochtergesellschaft. Beide Elternteile kehren nach einer Elternzeit von mindestens 6 Monaten zurück in den Dienst am UKM, der Universität Münster oder einer Tochtergesellschaft.  
Weibliche Führungskraft     Ein Elternteil zählt als weibliche Führungskraft.  

Gastärztinnen/Gastärzte
Diese haben keinen grundsätzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagesstätte. Im Einzelfall können ihnen jedoch je nach Verfügbarkeit vakante Plätze angeboten werden.

Mitarbeitende Max-Planck-Institut
Anmeldeberechtigt sind lediglich Mitarbeitende, die im System des Geschäftsbereich Personal eingepflegt sind.

Belobigungsschreiben
Belobigungs- oder Dringlichkeitsschreiben haben keinerlei Einfluss auf die Vergabe der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze. Gleiches gilt für ergänzende schriftliche Bewerbungsschreiben oder Fotos der Kinder.