Anmelde- und Aufnahmeverfahren
Der Betreuungsumfang umfasst ausschließlich 45 Stunden pro Woche, mit Verpflegung. Eine Stundenbuchung ist nicht möglich.
Die Anmeldung für unsere Kindertagesstätte Niki de Saint Phalle erfolgt in zwei Schritten.
Bitte beachten Sie: Da wir nur vollständige Anmeldungen bei der Vergabe der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze berücksichtigen können, ist es sehr wichtig, dass Sie Ihre Anmeldung/-en über diese beiden Portale tätigen:
Erster Schritt: Kita-Navigator
Melden Sie Ihr Kind/Ihre Kinder bitte zuerst über den Kita-Navigator der Stadt Münster an.
Zweiter Schritt: Kita-Place
Im Anschluss müssen Sie die Anmeldung nochmals über das UKM-eigene Anmeldeportal Kita-Place vornehmen. Eine entsprechende Verlinkung finden Sie im UKM-Intranet und hier.
Wenn Sie Fragen zur Anmeldung haben, melden Sie sich gerne in unserer Kindertagesstätte: telefonisch unter
+49 251 83-55976 oder per Mail an: kita@ukmuenster.de
Anmeldefristen zum 01. August eines jeden Jahres
- Der 31.01. ist bindend für Kinder, die bis zum 30.09. des Vorjahres geboren worden sind.
- Der 31.03. ist bindend für Kinder, die ab dem 01.10. des Vorjahres geboren worden sind.
- Zusagen für Betreuungsplätze werden durch den Kita-Navigator verschickt. Die Betreuungsverträge werden im Anschluss per E-Mail an die Familien versandt. Ihnen obliegt zudem die Möglichkeit, den Vertrag auch vor Ort zu unterzeichnen.
- Lehnen Eltern das Angebot für einen Betreuungsplatz ab, möchten sich aber im nächsten Jahr erneut um einen Kitaplatz bewerben, so muss eine neue Anmeldung für die folgende Vergaberunde erfolgen.
- Familien, die bis zum 31.07. keinen positiven Bescheid bekommen haben, erhalten seitens des GB Zentrale Dienstleistungen ein Schreiben bzgl. des weiteren Vorgehens.
Vergabe der Betreuungsplätze
Über die Vergabe der Betreuungsplätze entscheidet eine Kommission aus verschiedenen Bereichen des Universitätsklinikums. Dieses Gremium setzt sich zusammen aus:
- Leitung des Geschäftsbereichs Personal und Recht
- Leitung des Geschäftsbereichs Zentrale Dienstleistungen
- Pflegedirektion
- Vertreter*in der Med. Fakultät
- Vertreter*in des wissenschaftlichen Personalrats
- Vertreter*in des nichtwissenschaftlichen Personalrats
- Gleichstellungsbeauftragte
- Leitung der Kindertagesstätte
Ein*e Vertreter*in des Elternbeirats hat gemäß des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) ein Anwesenheits- und Beratungsrecht
Aufnahmeverfahren
- Die Leitung der Kindertagesstätte prüft, welche Anzahl an Plätzen für die jeweilige Vergaberunde zur Verfügung steht. Hierbei richtet sich diese Zahl nach der vorhandenen Gruppenstruktur der Einrichtung, der damit verbundenen Altersstruktur der Kinder, den Vorgaben des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) sowie pädagogischen Aspekten.
- Alle Anmeldungen werden anhand der im folgenden Verlauf festgelegten Vergabekriterien durch die Leitung der Kindertagesstätte sowie den GB Personal und Recht ausgewertet und in Listen der jeweiligen Alterskategorien sortiert.
- Die Vergabe der Betreuungsplätze richtet sich nach den zur Verfügung stehenden freien Plätzen sowie dem Ranking der Familien in den verschiedenen Alterskategorien.
- Geschwisterkinder werden bevorzugt berücksichtigt. Gibt es mehr Anmeldungen als freie Plätze, entscheidet die Punktevergabe. Neu angemeldete Kinder gelten nur als Geschwisterkind, wenn noch mit Beginn ihres Betreuungsvertrages ein weiteres Kind der Familie aktiv in der Kita betreut wird.
- Der letzte Zeitpunkt für die Berücksichtigung möglicher Punkte im jeweiligen Aufnahmeverfahren bildet der jeweilige Stichtag der Anmeldefrist. Nachträgliche Veränderungen sind im Ranking nicht mehr zu berücksichtigen.
- Die ausgewertete Liste wird der Kommission nach Ablauf der Anmeldefrist in schriftlicher Form zur Information vorgelegt.
- Familien, denen kein direkter Platz in der Kindertagesstätte angeboten werden konnte, haben die Möglichkeit, über die Warteliste nachträglich einen positiven Bescheid zu erhalten. Hier erhalten Familien mit Geschwisterkinder, denen bisher kein Platz angeboten werden konnte, bevorzugt ein Platzangebot.
- Verlassen Kinder während des laufenden Jahreszyklus die Einrichtung, so werden die freien Plätze zunächst je nach Alterskategorie von der Warteliste nachbesetzt. Ist diese leer, so können, wenn vorhanden, auch später eingegangene Bewerbungen von Familien der passenden Alterskategorie durch die Kindertagesstätte berücksichtigt werden und ein Angebot für einen Betreuungsplatz erhalten.
- Die Kommission trifft sich in unregelmäßigen Abständen oder auf den gesonderten Wunsch eines Mitgliedes, um die Vergabekriterien regelmäßig zu hinterfragen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vorzunehmen.
Vergabekriterien für das Aufnahmeverfahren
Als wichtigstes Aufnahmekriterium gilt die Vorgabe der Gruppenstruktur aus dem KiBiz. Die aktuellen Gruppenformen der Kindertagesstätte sind in der vom Landschaftsverband Westfalen ausgestellten Betriebsgenehmigung verankert. Darüber hinaus müssen die Aufnahmen auf pädagogische Gesichtspunkte geprüft werden und mit dem Konzept der Einrichtung vereinbar sein.
Die weiteren Kriterien für die Vergabe der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze sind:
- Alleinerziehend1
- Arbeitssituation der Eltern2
- Warteliste3
- Weibliche Führungskraft4
Die Gewichtung der einzelnen Kriterien kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Bei der Auswertung der eingehenden Anmeldungen sind alle beteiligten Personen dazu verpflichtet, die Kriterien nach bestem Wissen und Gewissen auszuwerten. Gleichzeitig besteht für alle anmeldenden Personen die Pflicht, stets wahrheitsgetreue Angaben zu machen und diese vor der Anmeldung sorgfältig zu prüfen. Anmeldungen mit wissentlichen Falschangaben werden aus dem Anmeldeprozess ausgeschlossen.
Übersicht Vergabekriterien
Kriterium | 2 Punkte | 3 Punkte | 4 Punkte | 6 Punkte |
---|---|---|---|---|
Alleinerziehend | Der anmeldende Elternteil ist alleinerziehend. | |||
Arbeitssituation der Eltern | Geplante oder aktive Berufstätigkeit von einem Elternteil am UKM, der Med. Fakultät oder einer Tochtergesellschaft | Geplante oder aktive Berufstätigkeit von beiden Elternteilen | Geplante oder aktive Berufstätigkeit von beiden Elternteilen am UKM, der Med. Fakultät oder einer Tochtergesellschaft | |
Warteliste | Die Familie steht seit einer Vergaberunde auf der Warteliste. | Die Familie steht seit zwei Vergaberunden auf der Warteliste. | Die Familie steht seit drei Vergaberunden auf der Warteliste. | |
Weibliche Führungskraft | Ein Elternteil zählt als weibliche (stellvertretende) Führungskraft. |
Nach Beendigung der Anmeldefrist werden folgende Merkmale zur Entscheidungsfindung herangezogen:
1. Geschwisterkind von einem Kind, das bereits einen Platz in der Kindertagesstätte hat
2. Punktevergabe
3. Beide Elternteile am UKM/an der Medizinischen Fakultät tätig
4. Eingangsdatum der Anmeldung in der Kindertagesstätte und ggfls. Geschlecht des Kindes
Erläuterung der Vergabekriterien
1 Wenn Elternteile das entsprechende Kreuz im Anmeldeformular gemacht haben, erfolgt eine Prüfung des Auswertungsbogens durch den GB Personal und Recht. Hier ist die Steuerklasse entscheidend. Anmeldende Erziehungsberechtigte müssen hierzu entweder in Steuerklasse 2 eingruppiert sein oder in Steuerklasse 1 mit einem Freibetrag von 1,0 für das angemeldete Kind.
2 Es zählen die Angaben im Anmeldeformular sowie die Prüfung der angegebenen Personalnummer/-n und das aktive Arbeitsverhältnis durch den Geschäftsbereich Personal und Recht. Einen Anspruch auf Punkte haben die Berufstätige/n, die in einem aktiven Arbeitsverhältnis bis spätestens zum Ende des Jahres, in welchem der Betreuungsplatz in Anspruch genommen wird, stehen.
3 Die Punkte für Warteliste erhalten Familien, welche bei der letzten oder den letzten Vergaberunden nicht berücksichtigt werden konnten. Wird ein zugesagter Betreuungsplatz von den Eltern abgelehnt, so muss eine Neuanmeldung erfolgen und es können keine Punkte für die Warteliste vergeben werden.
4 Eine entsprechende Führungsverantwortung muss durch das zuständige Vorstandsmitglied bescheinigt werden. Bitte Formular runterladen, vom zuständigen Vorstandsmitglied ausfüllen lassen und bis zum jeweiligen Anmeldeschluss der Kita vorlegen. Das Formular finden Sie hier.
Sonstiges
Gastärztinnen/Gastärzte
Diese haben keinen grundsätzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagesstätte. Im Einzelfall können ihnen jedoch je nach Verfügbarkeit vakante Plätze angeboten werden.
Berechtigung Mitarbeitende “Max-Planck-Institut”
Anmeldeberechtigt sind lediglich die Mitarbeitenden, welche im System des Geschäftsbereich Personal und Recht eingepflegt sind.
Belobigungsschreiben
Etwaige Belobigungs- oder Dringlichkeitsschreiben haben keinerlei Einfluss auf die Vergabe der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze. Gleiches gilt für ergänzende schriftliche Bewerbungsschreiben oder Fotos der Kinder.