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Qualitätssicherung - Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen und wurde am 1. Januar 2004 durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz errichtet. Dabei werden Richtlinien bzgl. der medizinischen Leistungen bestimmt, die alle Versicherten in Deutschland beanspruchen können. Dies geschieht in einem sogenannten Leistungskatalog der Krankenkassen. Hinzu ist der G-BA vom Gesetzgeber mit der Qualitätssicherung für gesundheitliche Einrichtungen mit einer Gestaltungshoheit betraut (BMG, 2021), die durch den Erlass von verschiedenen Richtlinien ausgestaltet wird.

Gebildet wird der G-BA durch die vier großen Selbstverwaltungsorganisationen im Gesundheitssystem (G-BA, 2021):

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
  • Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)

Der G-BA hat seinen Sitz in Berlin. Hier werden die organisatorischen und verfahrensrechtlichen Grundlagen für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben geschaffen. Für die Krankenhäuser bedeutet dies, dass die erlassenen Richtlinien des G-BA mit den definierten Qualitätsmerkmalen umsetzungspflichtig sind. Die Qualitätsanforderungen werden in sogenannten „Strukturprüfungen“ durch den Medizinischen Dienst geprüft. Hierbei arbeiten die Kliniken interprofessionell mit den unterschiedlichsten Bereichen wie Pflegedirektion, Qualitätsmanagement, Controlling etc.  in enger Abstimmung zusammen.

Externe Qualitätssicherung

Alle Krankenhäuser in Deutschland sind gesetzlich zur Teilnahme an der externen Qualitätssicherung durch die Richtlinienerlassung des G-BA verpflichtet. Hierzu erheben die Krankenhäuser Behandlungsdaten ihrer Patient*innen, um die Qualität ausgewählter Leistungen zu messen. Bisher werden in der externen stationären Qualitätssicherung Qualitätsindikatoren zu rund 25 Leistungsbereichen aus den Gebieten Gefäßchirurgie, Innere Medizin und Kardiologie, Herzchirurgie, Transplantationsmedizin, Gynäkologie, Geburtshilfe, Orthopädie und Unfallchirurgie sowie der Pflege erfasst.

Weitere Informationen

Helene Grad

Leiterin Zentrales Qualitäts- und klinisches Risikomanagement

Zentrales Qualitäts- und Klinisches Risikomanagement (ZQRM)

Weitere Informationen zum Qualitätsmanagement am UKM und Ihre Ansprechsprechpersonen finden Sie hier.

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