
Qualitätssicherung - Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen und wurde am 1. Januar 2004 durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz errichtet. Dabei werden Richtlinien bzgl. der medizinischen Leistungen bestimmt, die alle Versicherten in Deutschland beanspruchen können. Dies geschieht in einem sogenannten Leistungskatalog der Krankenkassen. Hinzu ist der G-BA vom Gesetzgeber mit der Qualitätssicherung für gesundheitliche Einrichtungen mit einer Gestaltungshoheit betraut (BMG, 2021), die durch den Erlass von verschiedenen Richtlinien ausgestaltet wird.
Gebildet wird der G-BA durch die vier großen Selbstverwaltungsorganisationen im Gesundheitssystem (G-BA, 2021):
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
- Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
- Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
Der G-BA hat seinen Sitz in Berlin. Hier werden die organisatorischen und verfahrensrechtlichen Grundlagen für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben geschaffen. Für die Krankenhäuser bedeutet dies, dass die erlassenen Richtlinien des G-BA mit den definierten Qualitätsmerkmalen umsetzungspflichtig sind. Die Qualitätsanforderungen werden in sogenannten „Strukturprüfungen“ durch den Medizinischen Dienst geprüft. Hierbei arbeiten die Kliniken interprofessionell mit den unterschiedlichsten Bereichen wie Pflegedirektion, Qualitätsmanagement, Controlling etc. in enger Abstimmung zusammen.
Externe Qualitätssicherung
Alle Krankenhäuser in Deutschland sind gesetzlich zur Teilnahme an der externen Qualitätssicherung durch die Richtlinienerlassung des G-BA verpflichtet. Hierzu erheben die Krankenhäuser Behandlungsdaten ihrer Patient*innen, um die Qualität ausgewählter Leistungen zu messen. Bisher werden in der externen stationären Qualitätssicherung Qualitätsindikatoren zu rund 25 Leistungsbereichen aus den Gebieten Gefäßchirurgie, Innere Medizin und Kardiologie, Herzchirurgie, Transplantationsmedizin, Gynäkologie, Geburtshilfe, Orthopädie und Unfallchirurgie sowie der Pflege erfasst.
Patienteninformation zur Qualitätssicherung im Krankenhaus
Ziel ist es, die Qualität der medizinischen und pflegerischen Versorgung nicht nur zu messen, sondern auch stets zu verbessern. Bei einigen Behandlungen werden Daten auch zu mehreren Zeitpunkten erfasst, zusammengeführt und ausgewertet. Welche Daten werden zur Qualitätssicherung werden erhoben? Unten finden Sie entsprechende Patienteninformationen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als Download-Link.
Datenerhebung
- Datenerhebung für Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektion
- Datenerhebung für Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen
- Datenerhebung bei Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversgen einschließlich Pankreastransplantation
- Datenerhebung für die Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie
- Datenerhebung für die Cholezystektomie (Gallenblasenentfernung)
- Datenerhebung für die Transplantationsmedizin
- Datenerhebung für ambulant erworbene Pneumonie
- Datenerhebung für Dekubitusprophylaxe
- Datenerhebung für Gynäkologische Operationen
- Datenerhebung für Mammachirurgie
- Datenerhebung für Perinatalmedizin
- Datenerhebung für Hüftgelenkversorgung
- Datenerhebung für Knieendoprothesenversorgung
- Datenerhebung für Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren
- Datenerhebung für Karotis-Revaskularisation
Leichte Sprache
- Datenerhebung bei Herz-Katheter-Eingriffen – leichte Sprache
- Datenerhebung für eine Cholezystektomie – leichte Sprache
- Datenerhebung bei Operationen an Herz-Kranz-Gefäßen und Herz-Klappen - leichte Sprache
- Datenerhebung bei Nieren-Ersatz-Therapien und Transplantation der Bauchspeicheldrüse - leichte Sprache
- Datenerhebung bei Transplantationen - leichte Sprache
- Datenerhebung bei Lungen-Entzündungen – leichte Sprache
- Datenerhebung zur Vermeidung von Druck-Geschwüren im Krankenhaus – leichte Sprache
- Datenerhebung bei Operationen an den weiblichen Geschlechts-Organen – leichte Sprache
- Datenerhebung bei der Versorgung von Hüft-Gelenken und Oberschenkel-Knochen – leichte Sprache
- Datenerhebung bei Operationen an der Hals-Schlagader – leichte Sprache
- Datenerhebung bei der Versorgung von Knie-Gelenk-Prothesen – leichte Sprache
- Datenerhebung bei Brust-Operationen – leichte Sprache
- Datenerhebung bei Geburten – leichte Sprache
- Datenerhebung bei der Versorgung mit Herz-Schrittmachern und Herz-Schockgebern – leichte Sprache
Weitere Informationen
Helene Grad
Leiterin Zentrales Qualitäts- und klinisches Risikomanagement
Zentrales Qualitäts- und Klinisches Risikomanagement (ZQRM)
Weitere Informationen zum Qualitätsmanagement am UKM und Ihre Ansprechsprechpersonen finden Sie hier.