Patienteninformation zur Qualitätssicherung im Krankenhaus
Ziel ist es, die Qualität der medizinischen und pflegerischen Versorgung nicht nur zu messen, sondern auch stets zu verbessern. Bei einigen Behandlungen werden Daten auch zu mehreren Zeitpunkten erfasst, zusammengeführt und ausgewertet. Welche Daten werden zur Qualitätssicherung werden erhoben? Unten finden Sie entsprechende Patienteninformationen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als Download-Link.
Datenerhebung
- Datenerhebung für den Einsatz von Impantaten
- Datenerhebung für Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektion
- Datenerhebung für Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen
- Datenerhebung bei Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversgen einschließlich Pankreastransplantation
- Datenerhebung für die Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie
- Datenerhebung für die Cholezystektomie (Gallenblasenentfernung)
- Datenerhebung für die Transplantationsmedizin
- Datenerhebung für ambulant erworbene Pneumonie
- Datenerhebung für Dekubitusprophylaxe
- Datenerhebung für Gynäkologische Operationen
- Datenerhebung für Mammachirurgie
- Datenerhebung für Perinatalmedizin
- Datenerhebung für Hüftgelenkversorgung
- Datenerhebung für Knieendoprothesenversorgung
- Datenerhebung für Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren
- Datenerhebung für Karotis-Revaskularisation
Leichte Sprache
- Datenerhebung bei Herz-Katheter-Eingriffen – leichte Sprache
- Datenerhebung für eine Cholezystektomie – leichte Sprache
- Datenerhebung bei Operationen an Herz-Kranz-Gefäßen und Herz-Klappen - leichte Sprache
- Datenerhebung bei Nieren-Ersatz-Therapien und Transplantation der Bauchspeicheldrüse - leichte Sprache
- Datenerhebung bei Transplantationen - leichte Sprache
- Datenerhebung bei Lungen-Entzündungen – leichte Sprache
- Datenerhebung zur Vermeidung von Druck-Geschwüren im Krankenhaus – leichte Sprache
- Datenerhebung bei Operationen an den weiblichen Geschlechts-Organen – leichte Sprache
- Datenerhebung bei der Versorgung von Hüft-Gelenken und Oberschenkel-Knochen – leichte Sprache
- Datenerhebung bei Operationen an der Hals-Schlagader – leichte Sprache
- Datenerhebung bei der Versorgung von Knie-Gelenk-Prothesen – leichte Sprache
- Datenerhebung bei Brust-Operationen – leichte Sprache
- Datenerhebung bei Geburten – leichte Sprache
- Datenerhebung bei der Versorgung mit Herz-Schrittmachern und Herz-Schockgebern – leichte Sprache
Implantateregister
Am 1. Januar 2020 trat in Deutschland das Gesetz zum Implantateregister in Kraft, das alle Krankenhäuser verpflichtet, Implantate, die in Operationen eingesetzt werden, in einem speziellen Register zu melden. Diese Verpflichtung gilt für alle Eingriffe, bei denen Implantate eingesetzt, gewechselt oder entfernt werden. Das Implantateregister sammelt wichtige medizinische Informationen über die Operationen und die verwendeten Implantate, um einen Überblick über deren Einsatz zu erhalten. Ziel ist es, die Funktionstüchtigkeit der Implantate zu überwachen und die medizinische Versorgung zu sichern. Sollte es zu Risiken oder Gefährdung kommen, können schnell Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Auch die Nachvollziehbarkeit der Implantate ist in ganz Deutschland gewährleistet. Zudem können die gesammelten Daten von der Wissenschaft genutzt werden, um in langfristigen Studien als Teil der Qualitätssicherung die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern und neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen.
Dabei geht es um folgende Implantattypen, die sukzessiv in das Implantateregister aufgenommen werden:
- Gelenkendoprothesen (für Hüfte, Knie, Schulter, Ellenbogen und Sprunggelenk),
- Brustimplantate,
- Herzklappen und andere kardiale Implantate,
- implantierbare Defibrillatoren und Herzschrittmacher,
- Neurostimulatoren,
- Cochlea-Implantate,
- Wirbelkörperersatzsysteme und Bandscheibenprothesen und Stents.
Eine ausführliche Patienteninformation gemäß §7 Abs. 4 IRegG finden Sie hier.
Hier finden Sie Informationen zum Implantateregister in englischer Sprache.
Weitere Informationen
Helene Grad
Leiterin Zentrales Qualitäts- und klinisches Risikomanagement
Zentrales Qualitäts- und Klinisches Risikomanagement (ZQRM)
Weitere Informationen zum Qualitätsmanagement am UKM und Ihre Ansprechsprechpersonen finden Sie hier.