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Patientenunterlagen anfordern

Sie möchten Ihre Patientenunterlagen anfordern und einsehen? Füllen Sie einfach unser Formular aus.

Hinweis

Nach § 630g BGB haben Patient*innen das Recht auf Einsicht in die jeweilige Patientenakte. 

Sofern Sie im Auftrag von Patient*innen handeln, fügen Sie bitte eine Kopie Ihre Legitimation (Betreuungsvollmacht, Erbschein, Patientenverfügung o. ä.) bei.

Kerstin Dabeck

Geschäftsbereich Compliance und Versicherungen

Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
48149 Münster

Esra Sahin

Geschäftsbereich Compliance und Versicherungen

Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
48149 Münster