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Hinweis
Nach § 630g BGB haben Patient*innen das Recht auf Einsicht in die jeweilige Patientenakte.
Sofern Sie im Auftrag von Patient*innen handeln, fügen Sie bitte eine Kopie Ihre Legitimation (Betreuungsvollmacht, Erbschein, Patientenverfügung o. ä.) bei.
Kerstin Dabeck
Geschäftsbereich Compliance und Versicherungen
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
48149 Münster
48149 Münster
- +49 251 83-58913
 - +49 251 83-40591
 - krankenakte(at)ukmuenster.de
 
Esra Sahin
Geschäftsbereich Compliance und Versicherungen
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
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