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Forensische Molekularbiologie
Mit den Methoden der forensischen Molekularbiologie führen wir Vaterschaftstests und andere Abstammungsuntersuchungen durch sowie forensische Spurenkunde, DNA-Analysen und Identitätsfeststellungen.
Vaterschaftstests und andere Abstammungsuntersuchungen
Abstammungsuntersuchungen und insbesondere Vaterschaftstest werden im Auftrag von Familiengerichten, aber auch von Privatpersonen durchgeführt. Neben der Klärung der Vaterschaft an sich können diese auch aufgrund von Fragen zu Sorgerecht, Unterhaltspflicht oder Erbschaften oder zum Familiennachzug aus einem Land außerhalb der EU erforderlich sein.
Unser Institut erstellt genetische Vaterschaftstests und andere Abstammungsuntersuchungen nach den strengen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung (DGAB), den Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission und den Vorgaben des internationalen Akkreditierungsstandards DIN EN ISO 17025. Die Qualität und das Fachwissen der Sachverständigen wurde durch ein externes Prüfverfahren der Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern (KFQA) bestätigt.
Auftragsformular Vaterschaftstest oder anderes DNA-Abstammungsgutachten
Auftragsformular Abstammungsgutachten für die Familienzusammenführung
Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an folgende Adresse:
Institut für Rechtsmedizin
Forensische Molekularbiologie
Röntgenstr. 23
48149 Münster
Den Ablauf und die Aussagekraft des Vaterschafstests bzw. der Abstammungsuntersuchung besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen:
Wissenschaftliche Leitung
Prof. Dr. rer. nat. Marielle Vennemann
Labor
Marianne Schürenkamp
Sabrina Banken
Anne Middendorf
Ursula Sibbing
Forensische Spurenkunde und DNA-Analyse
Unser Institut hat langjährige Erfahrung in der molekulargenetischen Analyse von Tatortspuren und der Erstattung mündlicher und schriftlicher Gutachten. Die Analyse forensischer Tatortspuren erfolgt im Auftrag von Justiz und Strafverfolgungsbehörden.
Wir arbeiten nach den strengen Richtlinien der deutschen Spurenkommission GEDNAP und der internationalen Fachgesellschaft International Society for Forensic Genetics.
Das Institut ist nach dem internationalen Standard DIN EN ISO 17025 akkreditiert und nimmt regelmäßig erfolgreich an den GEDNAP-Ringversuchen der Spurenkommisssion zur externen Qualitätsüberprüfung teil.
- Dem Labor werden Asservate (Tatortspuren) überbracht, die zunächst durch äußere Inaugenscheinnahme hinsichtlich DNA-haltiger Spuren analysiert werden. Mögliche Speichel-, Blut- oder Spermaanhaftungen werden mit Hilfe geeigneter Spurenvortests erkannt und für eine DNA-Analyse vorbereitet. Hautschüppchen und Haare werden durch Abklebung oder Absammeln gesichert; bei Verdacht auf Hautkontaktspuren mit zellfreier DNA werden Abriebe auf Tupfer angefertigt.
- Anschließend wird DNA aus diesem Material extrahiert und quantifiziert. Mittels Polymerasekettenreaktion (PCR) erfolgt eine Amplifikation der relevanten DNA-Merkmalssysteme. Derzeit werden 16 autosomale Short Tandem Repeat (STR)-Marker analysiert und mittels Kapillarelektrophorese visualisiert. Die Kombination aller Merkmale der 16 STR-Marker wird als DNA-Profil oder DNA-Identifizierungsmuster bezeichnet. In besonderen Fällen (z.B. bei Sexualdelikten) kommen auch Y-chromosomal lokalisierte STR-Marker zum Einsatz. Sollte extrem wenig DNA zu erwarten sein (z.B. einzelne, telogene Haare) werden mitochondriale DNA-Merkmale analysiert.
- Die Zuordnung einer Tatortspur zu einer möglichen Person, die die Spuren verursacht hat, erfolgt über einen Vergleich der festgestellten DNA-Profile. Stimmen Merkmale von Tatortspur und möglichen Spurenverursacher*innen überein, erfolgt eine biostatistische Berechnung des Beweiswerts dieser Übereinstimmungen. Sollte keine mögliche spurenverursachende Person bekannt sein, wird das DNA-Profil in die DNA-Analysedatei (DAD) des Bundeskriminalamts eingestellt. Übereinstimmungen zwischen diesen Profilen und DNA-Profilen von Personen aus der DAD werden ebenfalls biostatistisch bewertet.
Labor
Marianne Schürenkamp
Sabrina Banken
Ursula Sibbing
Wissenschaftliche Leitung
Prof. Dr. rer. nat. Marielle Vennemann
Wissenschaftlerinnen
Dr. biol. hum. Kristina Schulze Johann
Dr. biol. hum. Hannah Bauer
Identitätsfeststellung
Die Identität von unbekannten verstorbenen Personen können wir durch einen Vergleich von DNA-Profilen überprüfen und sichern.
Als mögliches Vergleichsmaterial eignen sich Gegenstände wie Zahnbürsten, Haarbürsten, Rasierapparate oder Ähnliches aus dem persönlichen Gebrauch der mutmaßlichen Person oder Vergleichsspeichelproben nahe verwandter Personen.
