Präimplatationsdiagnostik (PID)
Die PID ist eine Methode, bei der im Rahmen medizinisch assistierter Reproduktion (MAR, „künstliche Befruchtung“) entstandene Embryonen vor der Übertragung in die Gebärmutter genetisch untersucht werden. Eine PID kann in Deutschland durchgeführt werden, wenn ein hohes Risiko für eine schwerwiegende erbliche Erkrankung oder für eine schwere Schädigung des Embryos besteht, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Fehl- oder Totgeburt führt. Auch bei wiederholten Fehlgeburten kann eine PID durchgeführt werden.
Wie läuft das PID-Verfahren ab?
Die PID ist nur im Rahmen intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) möglich. Hierfür wird durch hormonelle Behandlung zunächst versucht, bei der Partnerin möglichst viele Eizellen heranreifen zu lassen. Diese Eizellen werden der Partnerin entnommen und jeweils mit einem Spermium des Partners injiziert. Gelingt die Befruchtung, kultivieren unsere Labormitarbeitenden diese Zellen und beobachten ihre Entwicklung bis zur Blastozyste am fünften Entwicklungstag. An diesem Tag ist eine Differenzierung der Zellen in einen Embryoblasten (hieraus entwickelt sich das Kind) und in einen Trophoblasten (hieraus entwickelt sich die Plazenta) erfolgt. Für die Untersuchung werden nur Zellen des Trophoblasten (Trophektodermbiopsie) entnommen. Die genetische Diagnostik wird an den entnommenen Zellen durchgeführt. In der Zwischenzeit werden die Embryonen im Blastozystenstadium eingefroren. Die genetische Untersuchung unterscheidet dann zwischen unauffälligen Embryonen und Embryonen, die die untersuchte genetische Veränderung tragen. Nach Abschluss der Diagnostik wird eine Empfehlung ausgesprochen, welche der Embryonen für eine Übertragung in die Gebärmutter geeignet sind. Auch wenn die PID eine sehr verlässliche Methode ist, wird grundsätzlich empfohlen, im Rahmen einer vorgeburtlichen Diagnostik das Ergebnis der PID zu überprüfen.
Voraussetzungen für eine Präimplantationsdiagnostik (PID)
Voruntersuchungen/Diagnostik der Frau
Im Kinderwunschzentrum stellt sich das Paar zu einem eingehenden Erstgespräch über alle Aspekte der reproduktionsmedizinischen Behandlung und über den Ablauf der PID vor. Anschließend wird die Diagnostik bei der der Frau analog zur Diagnostik beim unerfülltem Kinderwunsch durchgeführt. Dabei ist insbesondere die Prüfung der „Eierstockreserve“ durch eine Labor- und Ultraschalluntersuchung wichtig, da von dieser die Erfolgsraten der ICSI-Behandlung stark abhängig sind.
Voruntersuchungen/Diagnostik des Mannes
Im Centrum für Reproduktionsmedizin und Andrologie (CeRA) erfolgt die Diagnostik des Mannes mit einem Gespräch, einer klinischen Untersuchung und insbesondere einer Ejakulatuntersuchung. Bei eingeschränkter Fruchtbarkeit werden verschiedene Optionen besprochen.
Genetische Sprechstunde
Die genetische Sprechstunde in der Klinik für Medizinische Genetik ist Grundlage für jeden Antrag auf PID. Hier werden dem Paar die familiäre genetische Besonderheit erläutert und die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen auf ein entstehendes Kind eingeordnet. Die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der PID werden ausführlich besprochen und alle eventuell im Vorfeld notwendigen Untersuchungen veranlasst, damit die PID mit einer ausreichend hohen Wahrscheinlichkeit zu sicheren und aussagekräftigen Ergebnissen führt. Auch das Ergebnis der PID wird hier besprochen.
Die genetische Untersuchung der aus den Blastozysten entnommenen Zellen erfolgt bei unserem Kooperationspartner, dem Medizinisch Genetisches Zentrum in München (MGZ, www.mgz-muenchen.de).
Psychosoziale Beratung
Da eine PID für das Paar auch psychisch sehr belastend sein kann, ist eine psychosoziale Beratung ein integraler Bestandteil des gesamten Ablaufs. Hier werden dem Paar Hilfestellungen im Umgang mit der Belastung angeboten.
Zustimmung der Ethikkommission
Bevor eine PID durchgeführt werden kann, ist die Zustimmung durch eine Ethikkommission erforderlich. Den entsprechenden Antrag muss das Paar stellen, wobei wir gerne bei der Antragstellung unterstützen. Bei der Einschätzung durch die Ethikkommission wird neben medizinischen Kriterien immer auch die individuelle Situation der betroffenen Familie berücksichtigt. Das Paar hat deshalb die Möglichkeit, die individuelle Situation, aufgrund derer die PID angestrebt wird, schriftlich darzulegen. Diese Stellungnahme ist für die Ethikkommission von zentraler Bedeutung. Darüber hinaus müssen dem Antrag weitere Unterlagen beigefügt werden, die durch uns zur Verfügung gestellt werden.
Häufig gestellte Fragen zur PID
Leider nein, die Kosten für die PID werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Wenn aus medizinischen Gründen keine spontane Schwangerschaften erreicht werden kann, können ggf. die Kosten für eine ICSI übernommen werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Kinderwunschzentrum.
Die Kosten für die Arbeit der Ethikkommission sowie die genetischen Untersuchungskosten der Blastozysten müssen aktuell selbst getragen werden. Hinzu kommen die Kosten, die im Rahmen einer ICSI entstehen. Die Gesamtkosten können bis zu 10.000 – 15.000 Euro betragen. Sie werden zu jedem Zeitpunkt der Betreuung in unserem Zentrum über die jeweils anfallenden Kosten informiert.
Welche Krankheiten als „schwerwiegend“ eingeschätzt werden, legt das Gesetz nicht fest. Die Entscheidung über die Zulässigkeit der PID wird durch eine Ethikkommission getroffen, die die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt Die Ethikkommission setzt sich aus sachverständigen Personen aus den Bereichen Medizin, Ethik, Recht sowie Vertreter*innen der Selbsthilfe der Menschen mit Behinderung und aus Patientenvertreter*innenzusammen.
Insgesamt muss mit einem zeitlichen Ablauf von sechs bis zwölf Monaten gerechnet werden, bis eine PID durchgeführt ist.