Von der Diagnose zur Therapieempfehlung
Die Diagnose eines angeborenen Herzfehlers beginnt oft schon während der Schwangerschaft. In manchen Fällen kann der Herzfehler mit einem speziellen Ultraschall, dem sogenannten fetalen Echokardiogramm, entdeckt werden. Dieser Test untersucht die Entwicklung des Herzens im Mutterleib und zeigt, ob es Auffälligkeiten gibt.
Wenn der Herzfehler vor der Geburt nicht erkannt wird, gibt es viele Möglichkeiten, den Fehler später zu diagnostizieren. In der Regel wird eine gründliche körperliche Untersuchung und ein Echokardiogramm (Ultraschall des Herzens) durchgeführt, um die genaue Art des Fehlers zu bestimmen. In einigen Fällen sind auch Herzkatheteruntersuchungen oder EKGs notwendig, um den Herzfehler besser zu verstehen.
Diagnose
Bei Verdacht auf einen angeborenen Herzfehler muss zunächst die Diagnose gesichert werden. Hierzu wird Ihr Kind entweder in einer niedergelassenen kinderkardiologischen Praxis oder in unserer kinderkardiologischen Ambulanz in der Regel mit einer Echokardiographie untersucht. Bei manchen angeborenen Herzfehlern sind weitere Untersuchungen, wie Magnetresonanztomographie (MRT), Computertomographie (CT), eine Herzkatheteruntersuchung oder Belastungstests (z.B. Spiroergometrie) erforderlich, um die Diagnose genau zu beschreiben.
Wenn ein behandlungsbedürftiger angeborener Herzfehler diagnostiziert wurde, wird der Fall Ihres Kindes in unserer gemeinsamen Herzkonferenz besprochen. Hier werden die Befunde, die Symptome von allen Beteiligten (Kinderkardiologie, Kinderherzchirurgie, Kinderherzanästhesie) genau analysiert und diskutiert, um für diesen individuellen Fall die bestmögliche Therapie und den dafür geeigneten Zeitpunkt festzulegen. Wenn hier der Beschluss für eine Operation gefasst wird, kontaktieren wir Sie telefonisch und per Post, um einen Operationstermin zu vereinbaren. Manchmal ist es erforderlich, dass wir vor einer Operation (z.B. wenn es verschiedene Optionen für die Behandlung gibt) einen gemeinsamen Gesprächstermin vor der weiteren Operationsplanung vereinbaren.
Therapie
Grundsätzlich kann man zwei Arten/Möglichkeiten der Therapie unterscheiden:
Korrigierende Eingriffe
Zum einen gibt es Herzfehler, die durch eine Operation oder Intervention so behandelt werden können, dass das Herz danach wie ein normales Herz funktioniert. Solche Eingriffe bezeichnet man daher als „korrigierende Eingriffe“. Der Großteil der angeborenen Herzfehler ist korrigierbar.
Palliative Eingriffe
Zum anderen können manche sehr komplexe angeborene Herzfehler dazu führen, dass trotz Operationen oder Interventionen keine normale Funktionsweise des Herzens erreicht werden kann. In diesen Fällen kann mit Eingriffen eine Situation erreicht werden, mit der ein Überleben möglich ist, aber das Herz weiterhin nicht normal funktioniert (z.B. der Fontankreislauf bei Einkammerherzen). Diese Situation geht in der Regel mit einer fortdauernden Fehlbelastung des Herzens einher. Eingriffe, die nicht zu einer Korrektur der Herzfehler führen, werden als „palliative Eingriffe“ bezeichnet. Manchmal können palliative Eingriffe auch als Überbrückung zu einem korrigierenden Eingriff eingesetzt werden.
Sektion Kinderherzchirurgie
Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude A1
48149 Münster