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Klinik für Unfall-,
Hand- und
Wiederherstellungschirurgie

Arbeits- und Wegeunfälle

In der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie des UKM stehen wir zur Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen Tag und Nacht über unsere Notaufnahme zur Verfügung und garantieren im Durchgangsarztverfahren die bestmögliche Therapie aller Verletzungen und Verletzungsfolgen. Durchgangsärzt*innen (D-Ärzte) sorgen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für die optimale medizinische Behandlung der Versicherten. Deswegen sollten nach einem Arbeits- oder Wegeunfall die verunfallten Personen einen von der DGUV zugelassenen D-Arzt oder eine D-Ärztin aufsuchen. 

Die Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie des UKM hat die Zulassung zu allen Stufen des Durchgangsarztverfahren und trägt mit wissenschaftlichen Studien zu einer stetigen Verbesserung des Verfahrens bei. Ein Schwerpunkt unserer Klinik ist die Behandlung von gesetzlich unfallversicherten Arbeits- und Wegeunfällen.

Durchgangsarztverfahren

D-Ärztin oder D-Arzt sind in der Regel Fachärztinnen und -ärzte für Unfallchirurgie mit jahrelanger Tätigkeit der Behandlung von schwerverletzten Personen. Die Behandlung im Durchgangsarztverfahren erfolgt von speziell von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen qualifizierten Ärztinnen und Ärzten. Die Mitglieder der DGUV sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, die Feuerwehr-Unfallkassen, die Unfallversicherung Bund und Bahn und die landwirtschaftliche Unfallversicherung. 

Das Durchgangsarztverfahren gliedert sich in drei Stufen: 

  • Ambulante und stationäre Durchgangsarztverfahren (DAV)
  • Verletzungsartenverfahren (VAV)
  • Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV)

Je nach Schwere der Verletzung oder der Verletzungsfolgen erfolgt die Zuordnung in das dreistufige Verfahren. Dabei müssen die am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) beteiligten Kliniken den höchsten Behandlungsstandard gewährleisten. Die Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie des UKM kann als Maximalversorger diesen höchsten Behandlungsstandard Tag und Nacht gewährleisten – in Zusammenarbeit mit den beteiligten Kliniken für Neurochirurgie, Allgemeinchirurgie, Plastische Chirurgie, Anästhesiologie, Radiologie, HNO, Augenheilkunde, Dermatologie

Nachsorge

Nach Abschluss der ambulanten oder stationären Therapie im Durchgangsarztverfahren erfolgt die Entscheidung, ob die weitere Therapie als allgemeine Heilbehandlung fortgeführt werden darf oder eine besondere Heilbehandlung erforderlich ist. Liegt eine allgemeine Heilbehandlung vor, darf die weitere Therapie hausärztlich erfolgten. Im Fall einer besonderen Heilbehandlung muss die weitere Therapie durch einen ambulanten D-Arzt oder eine D-Ärztin erfolgen. Bei komplexen Verletzungen und Verletzungsfolgen führt die Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie des UKM in enger Zusammenarbeit mit dem ambulanten D-Arzt oder der D-Ärztin und der jeweiligen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die weitere Therapie und Nachsorgeuntersuchungen fort. 

Nach Verletzungen und Verletzungsfolgen können eine besondere stationäre Therapie (komplex stationäre Rehabilitation) oder spezielle ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen notwendig sein. In einigen Fällen ist die Versorgung mit Hilfsmitteln notwendig. Während der Akutphase nach einem Unfall, während der stationären Therapie in unserer Klinik oder auch im Verlauf bei Nachsorgeuntersuchungen werden alle notwendigen Maßnahmen im Rahmen der bestmöglichen Therapie zusammen mit unserem Sozialdienst und in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse organisiert. 

BG-Sprechstunde

Während der Sprechstunde werden Behandlungs- und Heilverläufe der unfallversicherten Patient*innen durch einen D-Arzt oder eine D-Ärztin dokumentiert und überwacht. Ziel ist es, die Versicherten schnellstmöglich wieder in ihre Berufstätigkeit zu reintegrieren (Reha vor Rente) und die vor dem Unfall bestehende Lebensqualität zu erreichen. 

Während dieser Nachsorgetermine erfolgt die Überprüfung, ob weitere ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen zu einer weiteren Verbesserung der Heilverläufe führen können. Die Sprechstunde ist auch Anlaufpunkt für ambulante D-Ärzt*innen und regionale/überregionale Krankenhäuser, um Patient*innen mit einem berufsgenossenschaftlichen Unfallereignis in der Vorgeschichte vorzustellen. 

Ein Schwerpunkt unserer Klinik ist die Therapie von berufsgenossenschaftlichen Patient*innen, bei denen gegenwärtig ein Behandlungsstillstand oder eine Komplikation eingetreten ist. Je nach Anfrage wird ein Behandlungsvorschlag entwickelt und bei Auftreten von Komplikationen ist die Verlegung in ein SAV-Haus verpflichtend. Diese Übernahme des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens wird dann durch unsere Klinik angeboten.

BG-Rehasprechstunde

Bestimmte Verletzungen verlangen ein spezielles, individuell abgestimmtes Konzept zur Rehabilitation und Rückkehr in das Berufsleben. Wir haben eine Reha-Sprechstunde, in der die weiteren Behandlungen und Rehabilitation durch ein Team aus Ärzt*innen, Reha-Managern und Physiotherapeut*innen geplant werden. So kann eine optimale Versorgung gewährleistet werden. Die Planung und Vorstellung in dieser speziellen Sprechstunde erfolgt über die jeweilige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. 

Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie

Albert-Schweitzer-Campus 1
Gebäude W1

48149 Münster 

+49 251 83-56301 

uch(at)ukmuenster.de 

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