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Operative Intensivmedizin
Auf unseren zwei Intermediate-Care-Stationen und drei operativen Intensivstationen mit ingesamt über 53 Betten werden Patient*innen behandelt, die nach größeren Operationen überwacht werden müssen oder die durch Organfunktionsstörungen akut bedroht sind. Auslöser dieser Organdysfunktionen können unter anderem Infektionen, komplexe Operationen oder schwere Unfälle sein.
Auf den Intensivstationen der Klinik werden sämtliche erforderlichen Organunterstützungs- und ersatzverfahren eingesetzt. Das Team der Intensivstation besteht aus ärztlichem Personal, Pflegepersonal, Mitarbeitern der Physiotherapie, Medizinischen Fachangestellten, Servicepersonal sowie einer Psychologin und wird unterstützt durch Personal der Logopädie, der Seelsorge, des Delirmanagement und weitere Professionen und Konsiliarien.
Das Ziel der intensivmedizinischen Therapie ist es, auf Basis der individuellen Erkrankung und Ressourcen ein für Patient*innen akzeptables Therapieziel zu definieren und zu verfolgen, welches bestenfalls der vollständigen Wiederherstellung des vorbestehenden Gesundheitszustands entspricht.
FAQ für Patient*innen
Wie bei allen medizinischen Eingriffen wird auch bei der intensivmedizinischen Behandlung ein Therapieziel definiert, das mit ihrer Einwilligung erreicht werden kann. Bei einigen operativen Eingriffen (z.B. Herzoperationen) ist bereits vor der Operation klar, dass Sie für einige Zeit auf der Intensivstation betreut werden. In diesen Fällen erfolgt eine Aufklärung über und Einwilligung in die intensivmedizinische Therapie im Rahmen der Vorgespräche mit den anästhesiologischen und chirurgischen Ärzt*inne, die gern Ihre Fragen beantworten. In einigen Fällen, z.B. bei schweren Unfällen oder in ähnlichen Notfallsituationen, erfolgt die Behandlung zunächst ohne Ihr explizites Einverständnis, um Ihr Leben zu retten bzw. schwere Schäden zu vermeiden. Unser Handeln basiert in diesen Situationen auf dem sogenannten mutmaßlichen Patientenwillen. Grundsätzlich ist es aber unser Ziel, Sie Ihren individuellen Vorstellungen entsprechend zu behandeln. Daher versuchen wir, uns sobald wie möglich von Ihrem definitiven Willen und Ihren Behandlungswünschen zu überzeugen. Dies erfolgt entweder im Gespräch mit Ihnen oder mit einer durch Sie im Voraus bestimmten Bezugsperson. Wir empfehlen jedem Menschen, eine solche Vorsorgevollmacht zu erstellen, damit im Bedarfsfall klar ist, wer für Sie bezüglich Ihrer medizinischen Behandlung sprechen soll, wenn Sie selbst nicht dazu in der Lage sind. In unserer Anästhesiesprechstunde haben Sie auch kurzfristig vor einem großen operativen Eingriff die Möglichkeit, eine solche Vorsorgevollmacht zu erstellen.
Sollten Sie keine Vorsorgevollmacht erstellt haben, muss in einigen Fällen eine Betreuungsperson bestimmt werden, die uns als Ansprechperson dient und Entscheidungen für Sie trifft. In den meisten Fällen wird vom zuständigen Amtsgericht ein enger Angehöriger (z.B. Lebenspartner) als Betreuer*in bestellt. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für akute Krankheitssituationen ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht für Gesundheitsangelegenheiten. Es gilt nur für nicht getrennt lebende Verheiratete. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind dann von ihrer Schweigepflicht entbunden. Wenn eine verheiratete Person z. B. wegen Bewusstlosigkeit oder Koma selbst nicht mehr in der Lage ist, in Gesundheitsangelegenheiten zu entscheiden, darf der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin grundsätzlich Entscheidungen für sie treffen. Im Unterschied zu den Möglichkeiten der Vorsorge mit einer Vorsorgevollmacht ist das Ehegattennotvertretungsrecht ausschließlich auf Entscheidungen im medizinischen Bereich beschränkt. Für die Behandlung des oder der handlungsunfähigen Ehepartners oder Ehepartnerin dürfen Verträge abgeschlossen werden. Entscheidungen im Bereich der Vermögenssorge umfasst es nicht. Um für den Notfall möglichst umfassend vorzusorgen, empfiehlt sich deshalb weiterhin eine Vorsorgevollmacht. Das Ehegattennotvertretungsrecht ist auf sechs Monate begrenzt
Eine weitere wichtige Vorsorgemöglichkeit ist die Patientenverfügung, in der Sie selbst für bestimmte medizinische Situationen angeben, welche Behandlungen und Therapieziele Sie wünschen bzw. ablehnen. Detaillierte Auskünfte zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gibt u.a. die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung – Behandlung im Voraus Planen (DIV-BVP) auf ihrer Homepage.
Da das Ziel der Intensivmedizin eine Wiederherstellung der gestörten Organfunktionen und der Selbstständigkeit ist, streben wir grundsätzlich an, dass unsere Patient*innen wach, kommunikationsfähig, kooperativ und schmerzfrei sind. Hierzu sind verschiedene Methoden der Akutschmerztherapie, des Delirmanagement und eine intensive Zuwendung erforderlich. Auch beatmete Menschen, die noch von mehreren organunterstützenden Verfahren abhängig sind, können wach sein, ohne Stress oder Schmerz zu erleiden. In einigen Fällen macht es die Art oder Schwere der Organfunktionsstörungen allerdings erforderlich, eine tiefe Sedierung anzuwenden, was dann im Volksmund als „künstliches Koma“ bezeichnet wird. Es kommt allerdings auch vor, dass Patient*innen auf Grund einer Funktionsstörung des Gehirns bewusstlos sind, ohne sedierende Medikamente zu erhalten. Da wir in diesen Fällen nicht exakt wissen, welche Reize vom Patient*innen wahrgenommen werden, kommunizieren wir mit allen Erkrankten so wie wir es mit einem vollständig wachen Menschen tun würden. Dies empfehlen wir auch Besucher*innen.
Unser Ziel ist es, dass Sie die intensivmedizinische Behandlung wach, kommunikationsfähig, schmerz- und stressfrei erleben. Allerdings kann es sowohl durch Ihre akute Erkrankung als auch durch erforderliche Medikamente möglich sein, dass Ihr Bewusstsein oder Ihre Kommunikationsfähigkeit gestört ist. In diesen Fällen ist es dennoch möglich, Schmerzen zu erkennen und zu behandeln. Nach großen operativen Eingriffen wird beispielsweise als Routine eine medikamentöse Schmerztherapie verabreicht. Jenseits verbaler Schmerzäußerungen kann das intensivmedizinische Personal Schmerzreaktionen auch an Veränderungen der Kreislaufparameter, der Mimik und der Atmung erkennen, so dass Sie sicher sein können, dass Schmerzen weitgehend vermieden bzw. frühzeitig behandelt werden.
Wenn Organfunktionen gefährdet oder gestört sind, ist es wichtig, die Durchblutung und Sauerstoffversorgung der Organe sicherzustellen und die Funktion der einzelnen Organe zu messen. Dazu müssen zunächst Variablen des Kreislaufs und der Atmung überwacht werden. Durch Messfühler auf Ihrer Haut werden Signale des Blutstroms und der Herzaktionen an die Monitore weitergegeben. Durch Katheter in Ihren Gefäßen ist es sowohl möglich, Blut für Analysen zu entnehmen, als auch Medikamente zu verabreichen. Sämtliche Organersatzverfahren erfordern zudem Zugänge zum Blutkreislauf oder zum Atemweg. Grundsätzlich werden aber Katheter und Organersatzverfahren nur solange eingesetzt, wie es ihr Gesundheitszustand erfordert, da das Ziel unserer Therapie die Herstellung einer bestmöglichen Selbstständigkeit und Autonomie ist.
Auch wenn die Vielzahl verfügbarer Geräte zunächst steril und beängstigend erscheint, dient die gesamte Technologie Ihrer Sicherheit und Erholung. Durch diese Geräte und den Personalschlüssel wird die Intensivstation zum behütetsten und sichersten Ort innerhalb eines Krankenhauses.
FAQ für Angehörige
Die Anwesenheit von Vertrauens- und Bezugspersonen trägt bei vielen Patient*innen zur Genesung bei, weshalb auf unseren Intensivstationen viel Wert auf Besuchsmöglichkeiten gelegt wird. Dies wird durch das Zertifikat „Angehörigenfreundliche Intensivstation“ unterstrichen. Da uns bewusst ist, dass auch für die Besucher*innen der Alltag mit beruflichen und privaten Verpflichtungen weitergeht, verzichten wir auf feste Besuchszeiten und setzen auf individuelle Absprachen. Übergeordnet gelten auch auf den Intensivstationen die jeweils aktuellen Besucherregelungen des UKM. In besonderen Fällen können jedoch individuell abweichende Absprachen getroffen werden.
Einige Dinge sollten Sie als Besucher*in beachten: Wir bitten Sie, am Stationseingang zu klingeln und die Station erst zu betreten, wenn Sie hereingebeten werden. Bitte besuchen Sie die Intensivstation nicht, wenn Sie selbst aktuell an einer infektiösen Erkrankung (z.B. Erkältung, Grippe, Durchfallerkrankung) leiden und desinfizieren Sie sich vor und nach dem Besuch des Zimmers die Hände. Da von Blumen und Pflanzen Krankheiten ausgehen können, bitten wir Sie, diese nicht mitzubringen.
Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind und über den Gesundheitszustand umfassend und engmaschig informiert sein möchten. Im besten Fall sind Patient*innen selbst in der Lage, die Erkrankung und die erforderliche Therapie zu verstehen und weitergeben zu können. Falls dies nicht der Fall ist, ist es für das Stationsteam wichtig, dass innerhalb der Familie eine Vertrauensperson existiert, an die wir die Informationen weitergeben können. Diese Vertrauensperson informiert dann wiederum weitere Angehörige in dem Ausmaß, das Patient*innen wünschen würden. Grundsätzlich dürfen Sie sich gern auch telefonisch melden, um sich nach dem Gesundheitszustand von Angehörigen zu erkundigen, bitten aber um Verständnis, dass wir umfassende Auskünfte ungern am Telefon geben, insbesondere, wenn wir Sie noch nicht gut kennen. Beim persönlichen Besuch können wir fast immer ein Gespräch mit dem betreuenden ärztlichen und pflegerischen Personal ermöglichen. Falls Komplikationen auftreten, umfassende Therapieänderungen erforderlich sind oder eine Verlegung geplant ist, informieren wir die primäre Kontaktperson selbstverständlich unsererseits.
Als Bezugsperson können Sie zur Genesung beitragen, indem Sie Mut zusprechen und ihn wissen lassen, dass Sie für ihn da sind. Sie dürfen Patient*innen euch gern berühren und z.B. die Hand halten. Sie sollten die erforderlichen Zuleitungen allerdings nicht berühren. Bei Unklarheiten steht das Personal Ihnen gern zur Verfügung. Viele Patient*innen profitieren davon, wenn Sie Fotos oder vertraute Gegenstände bei sich haben. Auch Videoübertragungen, z.B. von den Enkelkindern, können Erkrankten Mut machen. Falls Sie Getränke oder Speisen für Angehörige mitbringen möchten, sprechen Sie dies bitte mit dem Stationspersonal ab.
Wir bitten Sie, eventuell vorliegende Patientenverfügungen bzw. Vorsorgevollmachten mitzubringen, damit wir diese Informationen in der Behandlung nutzen können.
Unsere Hilfsangebote gelten nicht nur für unsere Patient*innen, sondern auch für Sie als Angehörige. Wenn Sie Hilfe in irgendeiner Form benötigen, sprechen Sie uns bitte an. Vielleicht können wir etwas für Sie tun, z.B. durch unsere Seelsorge oder den Sozialdienst.
So wie im Rahmen einer schweren Erkrankung zum Beispiel die Nieren versagen können, kann es auch zu Störungen der Gehirnfunktionen kommen. Diese äußern sich teilweise in Schläfrigkeit oder Bewusstlosigkeit, teilweise aber auch durch Desorientierung oder sogar Aggression. Akute Störungen des Bewusstseins, der Aufmerksamkeit und des Denkens bezeichnet man in der Intensivmedizin als Delir. Wir begreifen das Delir als eine komplexe Funktionsstörung des Gehirns, die sich bestenfalls vollständig erholen kann. Leider gibt es außer der Behandlung der Grunderkrankung des Patienten bisher keine speziell für das Delir wirksame Therapie. Wichtige unterstützende Maßnahmen sind die Mobilisation und Physiotherapie, die Wiederherstellung eines Tag-Nacht-Rhythmus und die Vermeidung von Schmerz und Stress. Die Anwesenheit und Mitarbeit von Vertrauenspersonen des Patienten kann ebenfalls eine große Unterstützung darstellen. Allerdings müssen wir die betroffenen Patienten auch vor den negativen Auswirkungen des Delirs schützen; teilweise durch medikamentöse Stressreduktion, teilweise aber auch durch physikalische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass lebenswichtige Katheter nicht entfernt werden. Ein Delir ist sowohl für Patient*innen als auch für Sie als Angehörige äußerst belastend, weshalb wir Sie in dieser Situation so gut es uns möglich ist unterstützen möchten.
Ansprechpartner*innen
Klinik für Anästhesiologie, operative Intensivmedizin und Schmerztherapie
Albert-Schweitzer-Campus, Gebäude A1
48149 Münster