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Kryokonservierung von Keimzellen bei Transpersonen
Die Möglichkeit einer Kostenübernahme der Kryokonservierung bei Transpersonen ist bisher nicht eindeutig geklärt. Hier finden Sie eine Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Andrologie zu einem wegweisenden Urteil zum Anspruch auf Kryokonservierung von Keimzellen bei Transpersonen.
