Barrierefreiheit
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Stellenangebote

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der gesetzlichen Vorgaben eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich ist!

Geschlechtsneutralität

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Einführung eines dritten Geschlechts kennzeichnet das UKM alle Stellenanzeigen als geschlechtsneutral „gn“. Sollte es bei einer konkreten Stellenbezeichnung nicht möglich sein, geschlechts-neutrale Begrifflichkeiten zu verwenden, wird die männliche Form gewählt. Natürlich sind alle Ausschreibungen des UKM grundsätzlich geschlechtsneutral.