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Geschlechtsneutralität
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Einführung eines dritten Geschlechts kennzeichnet das UKM alle Stellenanzeigen als geschlechtsneutral „gn“. Sollte es bei einer konkreten Stellenbezeichnung nicht möglich sein, geschlechts-neutrale Begrifflichkeiten zu verwenden, wird die männliche Form gewählt. Natürlich sind alle Ausschreibungen des UKM grundsätzlich geschlechtsneutral.