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Professuren am UKM

Unsere Professor*innen sind Spitzenmediziner*innen und Spitzenforscher*innen zugleich. Gemeinsam mit ihren Teams bringen sie neueste wissenschaftliche Erkenntnisse direkt ans Krankenbett und bilden zudem die Mediziner*innen der Zukunft aus.

W3-Professur für Neurologie mit Leitungsfunktion

An der Medizinischen Fakultät der Universität Münster ist eine Universitätsprofessur (W3) für Neurologie mit Leitungsfunktion zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Mit der Stelle ist die Leitung der Klinik für Neurologie verbunden. Der*die Stelleninhaber*in vertritt das Fach Neurologie in Krankenversorgung, Forschung sowie Lehre in vollem Umfang. Gesucht wird eine Persönlichkeit mit international sichtbaren wissenschaftlichen Leistungen auf dem Gebiet der Neurologie. Erfolge bei der Einwerbung kompetitiver Drittmittel werden erwartet ebenso ein Konzept zur Einbindung in die existierenden Forschungsschwerpunkte (Zelldifferenzierung, Regeneration und Neoplasie; vaskuläres System; neurale Systeme; Entzündung und Infektion), die Sonderforschungsbereiche und Forschergruppen der Medizinischen Fakultät sowie in das Universitäre Forschungs- und Behandlungszentrum (UFBZ) Neuroinflammation.

Erwartet wird zudem eine wissenschaftliche Übereinstimmung mit der Forschungsprogrammatik des 2025 bezugsfertigen Body And Brain Institute Münster sowie ein starkes Engagement in der Ausgestaltung der Forschungsprogrammatik. Dieses Institut widmet sich der Erforschung der wechselseitigen Interaktionen zwischen Körper und Gehirn im Kontext neurologischer und psychiatrischer Krankheitsmanifestationen, wobei immunologische und metabolische Prozesse eine zentrale Vermittlerrolle spielen. Wir wünschen uns eine kooperative, interdisziplinär denkende und handelnde Person mit Kompetenz zur erfolgreichen Führung der Klinik für Neurologie. Kommunikationsstärke im Innen- und Außenverhältnis sowie Organisationsgeschick werden vorausgesetzt. Ein innovatives Lehrkonzept wird erwartet. Der*die Bewerber*in muss Facharzt*Fachärztin für Neurologie sein. Bewerber*innen aus dem Ausland müssen über die ärztliche Approbation in Deutschland oder über die Voraussetzungen für deren Erteilung verfügen sowie eine Qualifikation vorweisen, die die Anerkennung als Facharzt*Fachärztin für Neurologie in Deutschland ermöglicht.

Voraussetzungen für die Bewerbung sind wissenschaftliche Leistungen, die im Rahmen einer Juniorprofessur, einer Habilitation oder einer Tätigkeit als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in an einer Hochschule oder außeruniversitären Einrichtung erbracht worden sind. Auf die weiteren in § 36 des Hochschulgesetzes genannten Voraussetzungen wird verwiesen. Die Medizinische Fakultät wünscht sich eine aktive Zusammenarbeit mit den am Ort bestehenden Forschungsschwerpunkten der Fakultät, den Forschungsverbünden, den ortsansässigen Sonderforschungsbereichen, dem Interdisziplinären Zentrum für Klinische Forschung (IZKF), dem Zentrum für Klinische Studien (ZKS) sowie substantielle Beiträge zu aktuellen und zukünftigen Verbundforschungsaktivitäten.

Die Universität Münster setzt sich für Chancengerechtigkeit und Vielfalt ein. Wir begrüßen alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, Beeinträchtigung, Alter sowie sexueller Orientierung oder
Identität. Eine familiengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist uns ein selbstverständliches Anliegen. Die Universität Münster tritt für die Geschlechtergerechtigkeit ein und strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht; Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Entsprechend dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 19. November 1999 zur „Neugestaltung des Personalrechts einschließlich des Vergütungssystems der Professoren mit ärztlichen Aufgaben im Bereich der Hochschulmedizin“ werden Professor*innen mit Aufgaben in der Krankenversorgung grundsätzlich in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis beschäftigt (Ausnahmen sind möglich, wenn die Bewerberin oder der Bewerber bereits eine Lebenszeitprofessur der Besoldungsgruppe C4/C3/W3/W2 innehatte). Die der Professur zugeordneten Aufgaben in der Krankenversorgung werden in einem gesonderten Vertrag mit dem Universitätsklinikum Münster geregelt.

Bewerbungen erfolgen bis zum 19.09.2024 ausschließlich über das Online-Portal der Medizinischen Fakultät. Sie können dort die üblichen Unterlagen (Lebenslauf, wissenschaftlicher Werdegang, gegliedertes Schriftenverzeichnis, eingeworbene Drittmittel) sowie eine Zusammenstellung der erbrachten Lehrleistungen und ein ausführliches, zukunftsorientiertes Lehrkonzept, kompatibel zur Lehrstrategie der Fakultät, einreichen. Für Fragen wenden Sie sich an den Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Münster, E-Mail Adresse: dekanmed@ukmuenster.de.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der gesetzlichen Vorgaben eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich ist!