Organspende: NRW-Universitätsklinika legen zwei Positionspapiere vor
Anlässlich der für Donnerstag, 24. September 2026, angekündigten Bundestagsdebatte zur Organspende haben die Ärztlichen Direktorinnen und Direktoren sowie die Transplantationsbeauftragten der nordrhein-westfälischen Universitätsklinika zwei Positionspapiere erarbeitet. Darin sprechen sie sich für die Einführung einer erweiterten Widerspruchsregelung bei der Organspende aus.

Zu den beteiligten Ärztlichen Direktorinnen und Direktoren gehört auch Prof. Alex W. Friedrich, Vorstandsvorsitzender und Ärztlicher Direktor des UKM (Universitätsklinikum Münster). Am zweiten Positionspapier der „Arbeitsgemeinschaft der Transplantationsbeauftragten der Universitätsklinika in NRW“ sind seitens des UKM außerdem Kristina Engelen (Transplantationsbeauftragte Pflege), Dr. Jan Sönke Englbrecht (Transplantationsbeauftragter und Ärztlicher Leiter) sowie Dr. Julia Anneliese Wiedemann (Transplantationsbeauftragte und stellvertretende Ärztliche Leiterin) beteiligt.
Die erweiterte Widerspruchsregelung sieht vor, dass eine Organentnahme nach dem Tod zulässig ist, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten nicht widersprochen hat und auch die Angehörigen keinen entgegenstehenden Willen der verstorbenen Person mitteilen.
Im Deutschen Bundestag liegen dazu zwei Gesetzentwürfe vor: der von 254 Abgeordneten eingebrachte „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung“ sowie ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesrates. Darüber hinaus wurde ein Antrag von 58 Abgeordneten mit dem Titel „Freiwilligkeit der Organspende sichern, Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben“ angekündigt.
In den Positionspapieren wird zugleich darauf hingewiesen, dass eine gesetzliche Änderung allein nicht ausreicht, um den Willen der Patientinnen und Patienten bestmöglich umzusetzen. Dafür seien ebenso leistungsfähige klinische Strukturen und ausreichende personelle Ressourcen erforderlich. Die Arbeitsgemeinschaft der Transplantationsbeauftragten fordert zudem, das Informationsangebot für Bürgerinnen und Bürger weiter zu optimieren.
Positionspapier Arbeitsgemeinschaft Transplantationsbeauftragte der NRW-Uniklinika
Positionspapier Ärztliche Direktorinnen und Direktoren der NRW-Uniklinika
