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Positionspapiere zur erweiterten Widerspruchslösung bei der Organspende

Anlässlich der Bundestagsdebatte zur Organspende am 24. September 2026 haben die Ärztlichen Direktorinnen und Direktoren sowie die Transplantationsbeauftragten der nordrhein-westfälischen Universitätsklinika zwei Positionspapiere vorgelegt. Darin sprechen sie sich für die Einführung einer erweiterten Widerspruchsregelung aus. Diese sieht vor, dass eine Organentnahme nach dem Tod zulässig ist, sofern die verstorbene Person zu Lebzeiten nicht widersprochen hat und auch den Angehörigen kein entgegenstehender Wille bekannt ist.

Hintergrund sind zwei Gesetzentwürfe, die dem Deutschen Bundestag vorliegen: ein von 254 Abgeordneten eingebrachter Entwurf sowie ein Gesetzentwurf des Bundesrates. Die Vertreterinnen und Vertreter der NRW-Uniklinika betonen zugleich, dass eine gesetzliche Neuregelung allein nicht ausreicht. Um den Willen der Patientinnen und Patienten bestmöglich umzusetzen, seien ebenso leistungsfähige klinische Strukturen und ausreichende personelle Ressourcen erforderlich.

Die beiden Positionspapiere erläutern die Haltung und die zentralen Argumente der NRW-Universitätsklinika.