Barrierefreiheit
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Arbeitsmedizinischer Dienst

Der Arbeitsmedizinische Dienst betreut alle Mitarbeiter*innen des Universitätsklinikums und der Universität Münster sowie Studierende. Er arbeitet fachlich selbständig und weisungsfrei. Es werden sowohl betriebsärztliche Aufgaben nach den rechtlichen Vorschriften als auch personalärztliche Aufgaben wahrgenommen. Alle im Arbeitsmedizinischen Dienst erhobenen medizinischen Untersuchungsbefunde sowie Angaben aus Beratungsgesprächen unterliegen in vollem Umfang der ärztlichen Schweigepflicht.

Das UKM hat den in Arbeitgeberverantwortung stehenden Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Pflichten eine Arbeitschutzorganisation zur Verfügung gestellt, die in den jeweiligen Bereichen mit Fachinformationen und anderen Hilfen unterstützt. Das Handbuch Medizinischer und Technischer Arbeitsschutz enthält spezielle Informationen zum Schwerpunkt Arbeitsschutz/Gesundheitsschutz und ist intern über das Intranet abrufbar. Die Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung und weitere aktuelle Hilfen sind enthalten.

Kontakt Arbeitsmedizin

AMSD - Bereich Arbeitsmedizin / Betriebsmedizin
Domagkstraße 28
48149 Münster


+49 251 83-56081
betriebsarzt@ukmuenster.de

Medizinischer Strahlenschutz / Gentechnik

Der Arbeitsmedizinische Anteil der Strahlenschutzverordnung, der Röntgenverordnung sowie der Gentechniksicherheitsverordnung wird durch den AMSD repräsentiert. Sowohl der Schutz der Gesundheit beruflich strahlenexponierter Personen als auch der Personen mit Umgang gentechnisch veränderter Organismen wird im AMSD durch die ermächtigten Ärzt*innen unterstützt. Die Untersuchungen beruflich exponierter Personen auf Grundlage der diversen Verordnungstexte werden unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzgegebenheiten und der damit verbundenen Belastungen und Beanspruchungen hier durchgeführt.  Die arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen umfasst

  • die ärztliche Untersuchung
  • die ärztliche Beurteilung
  • und die besondere arbeitsmedizinische Vorsorge Die arbeitsmedizinsche Vorsorge nach ArbmedVV dient als Grundlage zum Schutz der Beschäftigten beim Umgang mit Biostoffen einschließlich ihrer gentechnisch veränderten Formen.

Dr. rer. nat. Dipl.-Phys. Christoph Quentmeier

Strahlenschutzbevollmächtigter

Leiter Stabsstelle Strahlenschutz
 

Dr. rer. nat. Wolfgang Nacken

Beauftragter für Biologische Sicherheit

Bereich Gentechnik
Zentrum für Molekularbiologie der Entzündung (ZMBE), Institut für Virologie