Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie
Wesentliche Änderungen der Corona-Regelungen zum 1. März 2023
Mit dem Auslaufen der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW und wesentlichen Änderungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes werden wir am UKM ab heute (1. März 2023) einen sehr großen Teil der Corona-Regelungen außer Kraft setzen.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht aller Regelungen, die ab dem 1. März 2023 weiterhin gelten.
Maskenpflicht
Ab Mittwoch, 1. März 2023 entfällt die Maskenpflicht für Patient*innen am UKM. Eine Ausnahme gilt für Besucher*innen: Das Infektionsschutzgesetz sieht für Besucher*innen eine Maskenpflicht (mindestens Mund-Nasen-Schutz) bis zum 7. April 2023 vor.
Testpflicht für stationäre Patient*innen
Stationäre Patient*innen werden bei der Aufnahme am UKM mit einem Antigen-Schnelltest getestet. Sie erhalten zudem am 2. und 3. Tag des Aufenthaltes einen weiteren Antigen-Schnelltest. Bei Patient*innen mit neu auftretenden Symptomen während des stationären Aufenthalts erfolgen ebenfalls Testungen.
Teststelle
Mit dem Ende der Testpflichten schließt auch die Teststelle der Leezen Heroes auf dem UKM-Parkdeck.
Die Cafeteria im Versorgungszentrum und Café-Bistro 21 Ost ist wieder ohne Zugangsbeschränkungen für alle geöffnet, also auch für Patient*innen, Besucher*innen und die Allgemeinheit.