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Hinweisgebersystem

für das Universitätsklinikum Münster, die UKM Marienhospital Steinfurt GmbH, die UKM Infrastruktur Management GmbH, die UKM Gebäudemanagement GmbH, die UKM ProTec GmbH, die UKM Management Solutions GmbH, die UKM Dentallabor GmbH und die Bauhaus MVZ GmbH


Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln, internen Vorgaben und den Prinzipien unseres Verhaltenskodex hat am UKM eine hohe Priorität. Denn nur, wenn Regeln und Normen eingehalten werden, können wir Schaden vom UKM und seinen Tochterunternehmen, unseren Beschäftigten und Geschäftspartner*innen abwenden. Fehlverhalten muss daher frühzeitig erkannt, aufgearbeitet und abgestellt werden. Dafür bedarf es der Aufmerksamkeit aller sowie Ihrer Bereitschaft, bei konkreten Anhaltspunkten auf mögliche Regelverstöße hinzuweisen. Auch auf entsprechende Hinweise von Geschäftspartner*innen, Patient*innen und sonstigen Dritten legen wir Wert.

Mit dem Hinweisgebersystem schafft das UKM eine sichere und geschützte Umgebung, die die Möglichkeit bietet, Hinweise, die vermuten lassen, dass gegen Gesetze oder Richtlinien verstoßen wird, zu melden.

Die mitgeteilten Informationen werden vertraulich behandelt. Um die eingereichten Sachverhalte möglichst konkret untersuchen und prüfen zu können, ist es hilfreich bei der Meldung von potentiellen Verstößen oder Fehlverhalten, diese möglichst konkret zu formulieren. Eine Orientierung hierfür bieten die W-Fragen:

  • Wer? – Wer ist betroffen?
  • Was? – Was ist passiert? Darstellung des Vorfalls.
  • Wann? – Wann fand der Vorfall statt?
  • Wie? – Wie oft ist dies passiert? Wie konnte das stattfinden?
  • Wo? – Wo hat sich der Vorfall ereignet?

Bitte beachten Sie bei anonymen Meldungen, dass keine Rückmeldung nach der Bearbeitung erfolgen kann.

Wir möchten Hinweisgeber*innen ausdrücklich zur Meldung von Fehlverhalten ermutigen und tragen Sorge dafür, jedem Hinweis nachzugehen, selbst wenn sich eine Meldung im Nachhinein als unbegründet herausstellen sollte. Wir möchten jedoch auch darauf hinweisen, dass für jede etwaige bewusste Falschmeldung von Hinweisen, die Geltendmachung rechtlicher Ansprüche veranlasst werden kann. Handlungen, die gegen Beschäftigte gerichtet sind, welche potentielle Verstöße im gutem Glauben melden, werden nicht geduldet.

 

Meldewege für hinweisgebende Personen

Um einen Hinweis abzugeben stehen die nachfolgenden Meldewege offen:

Online-Meldekanal

Hier besteht die Möglichkeit einen Hinweis anonym zu melden. Zum Schutz der Hinweisgeber*innen kann das UKM nicht nachvollziehen, von wo und von wem eine Meldung abgegeben wird. Die Anonymität können die Hinweisgeber*innen durch Angabe von persönlichen Daten aufheben.

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Postalische Meldung

Universitätsklinikum Münster
Geschäftsbereich Compliance und Versicherungen
Interne Meldestelle gem. HinSchG
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude A9a
48149 Münster


Meldung per Mail

meldestellehinschg@ukmuenster.de


Persönliches Gespräch

Auf Wunsch der hinweisgebenden Person kann ein persönliches Gespräch geführt werden. Ein solches Gespräch ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bitte setzen Sie sich unter den o.g. Kontaktmöglichkeiten mit uns in Verbindung.

Daneben haben Hinweisgeber*innen auch die Möglichkeit der Abgabe einer Meldung an die externe Meldestelle des Bundes bei Bundesamt für Justiz . 
 

Auf unserer Website finden Sie alle wesentlichen Datenschutzinformationen zum Hinweisgebersystem sowie zum Thema Datenschutz am UKM .