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Gleichstellung am UKM

Die Gleichstellungsbeauftragte hat nach dem Landesgesetz für Gleichstellung (LGG) verschiedene Aufgaben. Dazu gehören unter anderem die Unterstützung und Beratung der Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann oder in Situationen von sexualisierter Diskriminierung oder Belästigung. In diesem Zusammenhang agiert sie im Sinne der Betroffenen parteilich. Darüber hinaus berät sie zu Fragen der Karierreentwicklung.

Ebenso wichtig ist die Arbeit an aktuellen Herausforderungen, wie zum Beispiel die Beseitigung bestehender Nachteile für Frauen und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hinzu kommen die Gremienarbeit und die Beteiligung an Einstellungsverfahren. Die Bearbeitung der unterschiedichen Themen und Facetten dieser Gleichstellungsarbeit stellen insgesamt einzelne Schritte hin zu einer stärkeren Gleichberechtigung aller Geschlechter dar. 

Sexismus und Gewalt am Arbeitsplatz

Belästigung, Diskriminierung und Gewalt an Frauen ist ein Alltagsphänomen und betrifft alle Schichten und Berufsgruppen. Eine gelebte Ungleichheit zwischen den Geschlechtern existiert auch aufgrund sexistischer Äußerungen oder Belästigungen am Arbeitsplatz. Sexismus verdeutlicht die bestehenden Geschlechterverhältnisse. 

Betroffene am UKM können sich an die Gleichstellungsbeauftragten wenden. Eine Meldung ist auch (anonym) über unser internes Hinweisgeber-System möglich.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat am UKM einen hohen Stellenwert und wird durch die fachliche und vertrauliche Beratung im FamilienServiceBüro unterstützt. Das UKM ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert und arbeitet kontinuierlich an Verbesserungen. 

Herbeiführung von Chancengleichheit

Die Gesetzgebung sorgt dafür, die Entwicklungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz für alle Geschlechter in gleicher Weise zu fördern. Am UKM wird großen Wert auf die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gelegt und auf eine Führungskultur, die alle Geschlechter in gleicher Weise fördert. Durch vorhandene Arbeitsbedingungen darf niemand strukturell benachteiligt werden. 

Beratung

Die Beratung von Beschäftigten in allen Belangen der Gleichstellung geschieht am UKM vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Die Kontaktaufnahme ist am Günstigsten über eine E-Mail möglich, anonym über das Telefon.

Zudem hat die Gleichstellungsbeauftragte eine beratende Funktion bei allen Themen und Vorhaben, die sich auf die Gleichstellung der Geschlechter auswirken, wie z.B. aktuell der gendergerechten Sprache oder der Einrichtung von Toiletten für alle Geschlechter. Auf diesem Weg wird das Prinzip des Gender Mainstreams umgesetzt, das sich auf alle Entscheidungen des UKM bezieht. 

Kontakt | Unsere Gleichstellungsbeauftrage

Christina Klöckner | UKM-Gleichstellungsbeauftragte

Christina Klöckner

Gleichstellungsbeauftragte für nichtwissenschaftliche Beschäftigte

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