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Datenschutzrechtliche Aufklärung und Einwilligung incl. Information gem. Art.13 DSGVO zur Nominierung des DAISY-Awards

Im Folgenden möchten wir der Informationspflicht gemäß Artikel 13 DSGVO nachkommen.

1. Aufklärung zum Sachverhalt sowie gem. Art.13 DSGVO

Um eine Pflegefachkraft für den DAISY-Award am UKM zu nominieren, benötigen wir einige personenbezogene Daten von Ihnen. Das Universitätsklinikum Münster verarbeitet diese Daten ausschließlich zum Zweck der Vergabe des DAISY Awards.

2. Wozu werden personenbezogene Daten verarbeitet (Zweck)?

Es werden personenbezogene Daten wie Name, Vorname und E-Mailadresse erfasst. Diese Daten benötigen wir, um Ihnen eine Benachrichtigung zukommen lassen zu können, falls die von Ihnen nominierte Pflegefachkraft mit dem DAISY-Award ausgezeichnet wird. Grundidee des DAISY-Awards ist die Auszeichnung von Pflegefachkräften am UKM mit denen Patient*innen besonders positive Erfahrungen gemacht haben. Um Anhaltspunkte für diese positiven Erfahrungen erfassen zu können, benötigen wir bei Nominierung einige Informationen zu Ihrer Geschichte mit der Pflegefachkraft, die sie nominieren möchten. Wichtig ist hier, dass sie nicht konkret auf Ihrer eigene Krankheitsgeschichte, Diagnose und Befunde eingehen. Bei der Geschichte geht es vielmehr um die Erfahrung mit der Pflegefachkraft zum Beispiel, dass sie sich besonders viel Zeit für ein Gespräch genommen hat, besonders einfühlsam bei der Wundversorgung war oder Fragen von Angehörigen besonders geduldig beantwortet hat.

3. Empfänger der Daten

Die Daten, die Sie in das Nominierungsformular eintragen werden an die zuständigen Mitarbeiter*innen der UKM-Pflegedirektion weitergeleitet. Diese schauen sich die eingereichten Geschichten an, um sie dann in anonymisierter Form (die Daten des Einreichenden werden durch „XX“ ersetzt, sodass keine Re-Identifizierung möglich ist) an ein unabhängiges Bewertungs-Komitee weiterzuleiten. Gleichzeitig werden die Daten der Pflegefachkraft pseudonymisiert, damit das Komitee bei der Auswahl der DAISY-Award-Gewinner*innen eine objektive Entscheidung treffen kann, die nicht zum Beispiel durch eine persönliche Beziehung zur Pflegefachkraft beeinflusst ist. Einmal monatlich wird eine Pflegefachkraft am UKM mit dem DAISY-Award ausgezeichnet. Bei der Auszeichnung wird die eingereichte Geschichte vorgelesen und die ausgezeichnete Pflegefachkraft erhält eine Urkunde, auf der die Geschichte in gedruckter Form erscheint. Zudem werden einzelne Ausschnitte aus der Geschichte für die Berichterstattung im Intranet und in den sozialen Netzwerken des UKM (Instagram, Facebook und Co.) anonymisiert dargestellt. Ein Rückschluss auf Ihre Person ist nicht möglich.

4. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Ihre freiwillige Einwilligung n. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, sofern Gesundheitsdaten betroffen sind sind. Sie können die Einwilligung jederzeit ohne Begründung und ohne, dass Ihnen hieraus Nachteile entstehen, widerrufen.

5. Konkrete Dauer der Speicherung

Ihre personenbezogenen Daten werden maximal ein Jahr lang gespeichert.

6. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht jederzeit die datenschutzrechtliche Einwilligung rückgängig zu machen (zu widerrufen). Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. (Widerruf mit Wirkung für die Zukunft). Richten Sie den Widerruf an den Verantwortlichen. Nach Eingang des Widerrufs werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

7. Namen, Kontaktdaten des Verantwortlichen

Die Verantwortung für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten hat:
UKM
Pflegedirektion
Albert-Schweitzer-Campus 1
48149 Münster
+49 251 83-48700 
​​​​​​​daisy@ukmuenster.de ​​​​​​​

8. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Universitätsklinikum Münster 
Datenschutzbeauftragter 
UKM Albert-Schweitzer-Campus 1 
48149 Münster 
datenschutz@ukmuenster.de

9. Hinweis auf Rechte der Betroffenen

Gemäß Art. 13 Abs. 2 lit. b der Datenschutzgrundverordnung haben Sie das Recht auf
Auskunft (Art 15 DSGVO und § 34 BDSG)
Widerspruch (Art. 21 DSGVO und § 36 BDSG)
Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO) Löschung (Art 17 DSGVO und § 35 BDSG) Einschränkung der Verarbeitung (Art 18 DSGVO)
Berichtigung (Art 16 DSGVO)
Zur Geltendmachung der genannten Rechte nutzen Sie bitte das Formular, das unter folgender Adresse im Internet abrufbar ist: www.betroffenenrechte.ukmuenster.de.

Alternativ können Sie sich das Formular in Papierform an der Pforte der Verwaltung, Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D 5 (Domagkstraße 5) aushändigen lassen.