Geltendmachung von Betroffenenrechten nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
Entsprechend der EU-DSGVO stehen Ihnen als Patienten und Mitarbeitern sogenannte Betroffenenrechte zu, das heißt Rechte, die Sie als im Einzelfall betroffene Person ausüben können. Diese Rechte können Sie gegenüber den folgenden Verantwortlichen geltend machen. Bitte wählen Sie das für Ihr Anliegen zutreffende Dokument. Füllen Sie dazu bitte den Fragebogen aus und senden ihn unterzeichnet und unter Hinzufügung einer Kopie Ihres Personalausweises/Passes an den Geschäftsbereich Compliance und Versicherungen des UKM.
- UKM
(gültig für UKM, UKM Akademie, UKM IM, UKM Gebäudemanagement, UKM Dentallabor) - UKM Marienhospital Steinfurt
- UKM ProTec
- Bauhaus MVZ
Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten
Im Rahmen Ihrer Behandlung ist es erforderlich, personenbezogene und auch medizinische Daten über Ihre Person zu verarbeiten. Da die Vorgänge sowohl - je nach Einrichtung - innerhalb des Universitätsklinikums Münster (UKM), des UKM Marienhospitals Steinfurt (UKM MHS), der UKM ProTec GmbH und der Bauhaus MVZ GmbH als auch im Zusammenspiel mit weiteren, an Ihrer Behandlung beteiligten Personen und Institutionen des Gesundheitswesens umfangreich und vielgestaltig sein können, haben wir für Sie die nachfolgen-den Informationen zusammengestellt: